GetTheTrace: Fragwürdige Abonnements und ein internationales Firmennetzwerk – wer trägt die Verantwortung?
Recherchebericht | 3. November 2026
Ein kostenpflichtiger Telefonnummern-Suchdienst, zahlreiche Beschwerden über unerwartete Abbuchungen und Geschäftsverbindungen zwischen den USA und Zypern: Hinter GetTheTrace stehen Unternehmen, deren wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse bislang nicht abschließend geklärt sind. Die Recherche führt zu GSMT CORP und der zyprischen Applyft Ltd, deren Direktor öffentlich namentlich genannt wird.
Ein vermeintlich günstiger Dienst sorgt für Beschwerden
Der Online-Dienst GetTheTrace verspricht, anhand von Telefonnummern Informationen über deren mögliche Inhaber zu finden. Solche Rückwärtssuchen lassen sich teilweise bereits kostenlos über Suchmaschinen und öffentliche Telefonverzeichnisse durchführen.
Auf Bewertungsplattformen berichten Kunden von zunächst niedrigen Zahlungen und anschließenden Abbuchungen für Abonnements oder Zusatzleistungen. Wiederholt wird kritisiert, dass die wiederkehrenden Kosten beim Vertragsabschluss nicht ausreichend erkennbar gewesen seien.
Der Anbieter verweist in öffentlichen Antworten auf seine Vertragsbedingungen und die angeblich vorab angezeigten Zahlungsinformationen. Ob die jeweiligen Vertragsabschlüsse rechtmäßig erfolgten, lässt sich anhand der Beschwerden allein nicht abschließend beurteilen.
Dennoch werfen die wiederkehrenden Schilderungen eine grundlegende Frage auf: Steht die tatsächliche Suchleistung im Mittelpunkt des Geschäftsmodells oder die Gewinnung zahlender Abonnenten?
GSMT CORP: Der Vertragspartner hinter GetTheTrace
In den Nutzungsbedingungen von GetTheTrace wird die US-amerikanische Gesellschaft GSMT CORP ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnet.
Als Geschäftsanschrift nennt das Unternehmen:
GSMT CORP
501 E Las Olas Blvd, Suite 300
Fort Lauderdale, FL 33301
Vereinigte Staaten
Als Kontaktadresse wird support@getthetrace.com angegeben.
Eine gesonderte, eindeutig als Impressum bezeichnete Anbieterkennzeichnung konnte im Rahmen der bisherigen Recherche nicht bestätigt werden. Die Nennung eines Unternehmensnamens und einer Geschäftsanschrift ersetzt jedoch nicht zwangsläufig sämtliche gesetzlich erforderlichen Informationen.
Welche weiteren Angaben rechtlich erforderlich sind, hängt insbesondere davon ab, welche Rechtsordnungen auf das konkrete Angebot Anwendung finden.
Die Spur führt von Florida nach Delaware und Zypern
In den öffentlich zugänglichen Nutzungsbedingungen der Standort-App Familonet wird GSMT CORP als in Delaware gegründete Gesellschaft beschrieben. Die dort genannte Geschäftsanschrift entspricht derjenigen aus den GetTheTrace-Unterlagen.
Die Familonet-Bedingungen nennen GSMT CORP außerdem als autorisierten Partner für Vertrieb, Zahlungsabwicklung und weitere geschäftliche Aufgaben.
Betreiberin des Familonet-Angebots ist laut diesen Bedingungen die zyprische Gesellschaft Applyft Ltd mit Sitz in Limassol.
Damit ist eine Geschäftsbeziehung zwischen GSMT CORP und Applyft Ltd öffentlich dokumentiert.
Ob darüber hinaus gemeinsame Eigentümer, konzernrechtliche Abhängigkeiten oder einheitliche Entscheidungsstrukturen bestehen, ist bislang nicht nachgewiesen.
Viktor Mogyla: Ein namentlich genannter Direktor
Das zyprische Unternehmensverzeichnis CompaniesRegistry.cy führt die Gesellschaft APPLYFT LTD unter der Registrierungsnummer HE 461540. Als Gründungsdatum wird der 17. Juni 2024 angegeben.
Als Direktor wird dort Viktor Mogyla genannt. Als Company Secretary ist Aspen Oaks Corporate Services Ltd aufgeführt.
Die Angaben stammen aus einem öffentlichen Unternehmensverzeichnis, dessen Datenstand nicht zwingend dem aktuellen amtlichen Registerstand entspricht.
Die Funktion als Direktor begründet grundsätzlich Leitungs- und Organisationspflichten innerhalb der betreffenden Gesellschaft. Daraus folgt allerdings nicht automatisch eine persönliche Haftung für die Handlungen anderer, geschäftlich verbundener Unternehmen.
Eine Eigentümerstellung Mogylas bei GSMT CORP oder eine persönliche Beteiligung an den beanstandeten Geschäftspraktiken von GetTheTrace ist bislang nicht nachgewiesen.
Dennoch stellt sich angesichts der dokumentierten Geschäftsbeziehungen die Frage, welche Personen die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gesellschaften tatsächlich verantworten.
Weitere Unternehmen und ungeklärte Verbindungen
Im Verlauf der Recherche ergaben sich außerdem Hinweise auf weitere Gesellschaften, darunter VELRIO LIMITED mit Sitz in Zypern und Findmy LLC in den USA.
Diese Namen erscheinen in öffentlich zugänglichen Vertrags- und Zahlungsinformationen anderer digitaler Dienste im Umfeld von Applyft.
Die vorhandenen Unterlagen belegen jedoch weder eine gemeinsame Eigentümerschaft sämtlicher Unternehmen noch eine zentrale Steuerung durch eine bestimmte natürliche Person.
Eine vollständige Rekonstruktion der gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen würde aktuelle amtliche Registerauszüge und gegebenenfalls Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten voraussetzen.
Woher stammen die angeblich verfügbaren Telefonnummerndaten?
Neben den Abonnementbedingungen wirft das Leistungsversprechen von GetTheTrace datenschutzrechtliche Fragen auf.
Der Dienst bietet die Suche nach Informationen an, die einer Telefonnummer zugeordnet werden können. Eine solche Recherche kann grundsätzlich auf öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und rechtmäßig verfügbaren Datenbeständen beruhen.
In Deutschland unterliegt der behördliche Zugriff auf Telekommunikations-Bestandsdaten dagegen besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 173 Telekommunikationsgesetz steht ausschließlich gesetzlich berechtigten Stellen zur Verfügung.
Private Suchdienste erhalten durch ihr Geschäftsmodell keinen allgemeinen Zugang zu den geschützten Kundendatenbanken der Mobilfunknetzbetreiber.
GetTheTrace müsste für die bloße Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen keine entsprechende staatliche Telekommunikationsgenehmigung besitzen.
Bislang konnte jedoch keine vollständige und unabhängig überprüfbare Dokumentation der tatsächlich verwendeten Datenquellen festgestellt werden.
Damit bleiben wesentliche Fragen offen: Welche Datenanbieter liefern Informationen? Auf welcher Rechtsgrundlage werden personenbezogene Daten verarbeitet? Wie zuverlässig sind die Ergebnisse und welche Informationen werden an Dritte weitergegeben?
Das Fehlen einer öffentlich überprüfbaren Quellenliste beweist keinen illegalen Datenzugriff. Es erschwert jedoch die unabhängige Bewertung des angebotenen Dienstes.
Personenbezogene Daten als wirtschaftlicher Faktor
Besonders sensibel sind Geschäftsmodelle, bei denen Telefonnummern, Standortinformationen, Gerätekennungen oder soziale Beziehungen verarbeitet werden.
Solche Informationen können bei rechtmäßiger Verarbeitung legitimen Zwecken dienen. Bei missbräuchlicher Verwendung ermöglichen sie jedoch auch detaillierte Personenprofile.
Diese könnten theoretisch für unerwünschte Werbung, Überwachung oder gezielte Beeinflussung eingesetzt werden.
Für eine Verwendung von GetTheTrace oder der beteiligten Gesellschaften zu nachrichtendienstlichen Zwecken oder für Desinformationskampagnen liegen bislang keine belastbaren Belege vor.
Die datenschutzrechtlich relevante Frage lautet deshalb, welche Informationen tatsächlich erhoben, miteinander verknüpft und an externe Empfänger übermittelt werden.
Verbraucherschutz: Parallelen zu anderen digitalen Geschäftsmodellen
Der Fall erinnert in einzelnen Aspekten an bekannte Auseinandersetzungen um digitale Vermittlungs- und Verkaufsplattformen.
Bei der Ticketplattform Viagogo beschäftigten sich Gerichte und Verbraucherschutzorganisationen unter anderem mit Transparenzpflichten, Informationen über gewerbliche Anbieter und irreführenden Angaben zu angebotenen Leistungen.
Die Geschäftsmodelle sind nicht identisch. Gemeinsam ist jedoch die Frage, welche Verantwortung ein Plattformbetreiber für seine Verkaufsdarstellung, Vertragsbedingungen und die tatsächliche Erfüllbarkeit seiner Leistungsversprechen trägt.
Auch bei GetTheTrace wäre daher insbesondere zu untersuchen, ob die Abonnementbedingungen ausreichend transparent sind und welche Leistung Verbraucher für ihre Zahlungen tatsächlich erhalten.
Welche Behörden könnten zuständig sein?
Aufgrund der grenzüberschreitenden Unternehmensverbindungen kommen unterschiedliche Aufsichts- und Verbraucherschutzstellen als mögliche Ansprechpartner infrage.
In Deutschland könnten Verbraucherzentralen und zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden Hinweise auf möglicherweise irreführende Vertragsbedingungen oder Datenschutzverstöße prüfen.
In den Vereinigten Staaten wäre insbesondere die Federal Trade Commission als Verbraucherschutzbehörde ein möglicher Adressat für Beschwerden über problematische Abonnementmodelle.
Bei nachgewiesenen Datenschutzverarbeitungen durch eine zyprische Gesellschaft könnte außerdem die zuständige zyprische Datenschutzaufsicht relevant werden.
Eine öffentlich dokumentierte behördliche Untersuchung des gesamten hier beschriebenen Unternehmensnetzwerks konnte bislang nicht festgestellt werden.
Offene Fragen an GSMT CORP und Applyft Ltd
Für eine umfassende Aufklärung wären insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten von GSMT CORP und Applyft Ltd?
- Welche Personen verantworten die Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften?
- Wer entscheidet über die Preis- und Abonnementgestaltung von GetTheTrace?
- Wie wird die ausdrückliche Zustimmung zu wiederkehrenden Zahlungen dokumentiert?
- Welche Datenbanken und externen Informationsanbieter werden für die Telefonnummernsuche verwendet?
- Welche personenbezogenen Informationen werden gespeichert oder an Geschäftspartner übermittelt?
- Wie werden Beschwerden über unerwartete Abbuchungen und Rückerstattungsforderungen bearbeitet?
- Welche Funktionen übernehmen weitere Unternehmen im Umfeld der dokumentierten Geschäftsbeziehungen?
Eine Stellungnahme der betroffenen Gesellschaften zu diesem konkreten Fragenkatalog liegt für den vorliegenden Berichtsentwurf nicht vor. Vor Veröffentlichung sollte ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Fazit: Ein Geschäftsmodell mit erheblichem Aufklärungsbedarf
Die Beschwerden über GetTheTrace, die dokumentierten Geschäftsbeziehungen zwischen GSMT CORP und Applyft Ltd sowie die offenen Fragen zur Datenherkunft begründen ein öffentliches Interesse an weiterer Aufklärung.
Mit Viktor Mogyla ist ein Direktor einer geschäftlich verbundenen Gesellschaft öffentlich namentlich benannt. Seine konkrete Rolle bei GetTheTrace und mögliche Eigentums- oder Kontrollverbindungen sind jedoch bislang ungeklärt.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Personen in Unternehmensregistern erscheinen, sondern wer tatsächlich die Geschäftsentscheidungen trifft, die Zahlungen erhält und die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortet.
Die vorliegenden Hinweise rechtfertigen kritische journalistische Nachfragen und eine mögliche Prüfung durch zuständige Aufsichtsstellen. Einen Nachweis für strafbaren Betrug oder die persönliche Verantwortung einzelner Organmitglieder liefern sie bisher nicht.
Quellen und weiterführende Dokumente
- GetTheTrace – Website des Anbieters
- Familonet – Nutzungsbedingungen und Angaben zu GSMT CORP und Applyft Ltd
- CompaniesRegistry.cy – APPLYFT LTD, HE 461540
- Florida Division of Corporations – Unternehmensregister
- Delaware Division of Corporations – Unternehmenssuche
- Bundesnetzagentur – Automatisiertes Auskunftsverfahren
- Federal Trade Commission – Verbraucherbeschwerden
Redaktioneller Hinweis: Dieser Bericht basiert auf öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen, Vertragsunterlagen und dokumentierten Verbraucherbeschwerden. Die Darstellung unterscheidet zwischen nachgewiesenen Geschäftsbeziehungen, offenen Fragen und nicht bestätigten Verdachtsmomenten. Ein abschließender Nachweis strafbarer Handlungen liegt nicht vor. Registerangaben und Unternehmensbeziehungen sollten vor Veröffentlichung anhand aktueller amtlicher Dokumente überprüft werden.
