[FPA SWN | JUSTIZ | UVAI]
JVA-Skandal Gablingen: Großprozess gegen 13 frühere Justizbedienstete beginnt am 7. Januar
Augsburg/Gablingen – Einer der umfangreichsten Strafprozesse der jüngeren Augsburger Justizgeschichte hat einen Termin: Am 7. Januar 2027 soll vor dem Landgericht Augsburg die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals um die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen beginnen. Insgesamt 13 frühere Justizbedienstete müssen sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Für das Großverfahren sind zunächst 51 Verhandlungstage vorgesehen.
Verhandelt wird der Komplex vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Richter am Landgericht Michael Schneider. Schneider ist seit Oktober 2021 Vorsitzender dieser Großen Strafkammer.
13 Angeklagte und mehr als 100 mutmaßlich betroffene Gefangene
Auf der Anklagebank werden die ehemalige Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, deren frühere Stellvertreterin sowie elf ehemalige Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe der Haftanstalt sitzen.
Die Sicherungsgruppe, kurz SiG, ist eine besonders geschulte Einheit innerhalb des Justizvollzugs. Ihre Mitglieder werden unter anderem bei gewalttätigen Gefangenen und in besonderen Gefahrensituationen eingesetzt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es in den inzwischen miteinander verbundenen Anklagen um insgesamt rund 170 Fälle. Mehr als 100 Gefangene sollen von den angeklagten Handlungen betroffen gewesen sein.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sämtliche Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Staatsanwaltschaft spricht von einem mutmaßlichen „System der Willkür“
Im Zentrum der Ermittlungen steht die frühere stellvertretende Leiterin der JVA. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, nach ihrer Versetzung nach Gablingen im Januar 2023 ein von der Anklagebehörde als „System der Willkür“ bezeichnetes Vorgehen etabliert zu haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen Gefangene unter Berufung auf Sicherheitsaspekte schikaniert und teilweise körperlich misshandelt worden sein.
Ein Schwerpunkt der Vorwürfe betrifft die Unterbringung von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen. Solche Zellen sind für besondere Gefahrensituationen vorgesehen. Nach Auffassung der Ermittler sollen Gefangene jedoch teilweise ohne ausreichende rechtliche Grundlage dort untergebracht worden sein.
Vorwurf: Behörden und Kontrollstellen sollen getäuscht worden sein
Die Anklage gegen das ehemalige Führungsduo geht noch weiter. Die frühere stellvertretende Anstaltsleiterin soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Bayerische Justizministerium, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Berichten und Stellungnahmen gezielt über die tatsächlichen Zustände getäuscht haben.
Auch bei einem unangekündigten Besuch der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter soll nach Darstellung der Anklage ein ordnungsgemäßer Anstaltsbetrieb vorgespiegelt worden sein.
Der früheren Leiterin der JVA wirft die Staatsanwaltschaft vor, von Teilen der Vorgehensweise ihrer damaligen Stellvertreterin Kenntnis gehabt und diese gebilligt beziehungsweise unterstützt zu haben.
Zweite Anklage gegen zehn Mitglieder der Sicherungsgruppe
Der Prozess beruht auf zwei umfangreichen Anklageschriften.
Die erste Anklage erhob die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2026 gegen die ehemalige Anstaltsleiterin, ihre frühere Stellvertreterin und ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe.
Im April folgte eine zweite Anklage gegen zehn weitere frühere Mitglieder der Sicherungsgruppe. Auch ihnen werden insbesondere vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen.
Das Landgericht entschied im August 2026, beide Verfahren miteinander zu verbinden. Die 1. Strafkammer begründete dies damit, dass der zugrunde liegende Lebenssachverhalt in beiden Anklagen weit überwiegend identisch beschrieben werde. Eine gemeinsame Verhandlung sei deshalb für eine einheitliche Aufklärung des Komplexes geboten.
Landgericht lässt Anklagen unverändert zu
Am 23. September 2026 fiel eine weitere zentrale Entscheidung: Die 1. Strafkammer ließ beide miteinander verbundenen Anklagen unverändert zur Hauptverhandlung zu und eröffnete das Hauptverfahren.
Damit hat das Gericht im sogenannten Zwischenverfahren geprüft, ob nach Aktenlage ein hinreichender Tatverdacht besteht, der die Durchführung einer Hauptverhandlung rechtfertigt.
Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld ist damit ausdrücklich nicht getroffen. Diese Frage wird erst Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung sein.
51 Verhandlungstage – enorme Herausforderung für das Landgericht
Die Dimension des Verfahrens stellt auch das Landgericht Augsburg vor erhebliche organisatorische Herausforderungen.
Für den Prozess sind zunächst 51 Verhandlungstage vorgesehen. Allein 13 Angeklagte und deren Verteidiger benötigen erheblichen Platz im Gerichtssaal. Hinzu kommen die Mitglieder der Strafkammer, Vertreter der Staatsanwaltschaft, mögliche Nebenkläger und deren Rechtsbeistände sowie Pressevertreter und Zuschauer.
Auch die Beweisaufnahme dürfte außergewöhnlich umfangreich werden. Die Anklagen umfassen eine große Zahl einzelner Vorgänge und mehr als 100 mutmaßlich betroffene Gefangene.
Wie viele Zeugen tatsächlich während der Hauptverhandlung gehört und welche weiteren Beweismittel eingeführt werden, entscheidet die Strafkammer im Verlauf des Prozesses.
Michael Schneider führt den Vorsitz
Den Vorsitz im Verfahren führt Richter am Landgericht Michael Schneider. Er übernahm zum 1. Oktober 2021 den Vorsitz der 1. Strafkammer des Landgerichts Augsburg.
Die Kammer ist als Große Strafkammer unter anderem für allgemeine Strafsachen zuständig, die aufgrund der Bedeutung des Falles oder der zu erwartenden Rechtsfolgen vor dem Landgericht verhandelt werden.
Schneider war vor seiner Übernahme des Vorsitzes unter anderem in einer Berufungskammer tätig und zuvor mehrere Jahre Beisitzer der Schwurgerichtskammer.
Vom Gefängnisskandal zum Großprozess
Mit dem Prozessauftakt am 7. Januar beginnt die entscheidende Phase der strafrechtlichen Aufarbeitung eines Komplexes, der seit 2024 weit über Augsburg hinaus für Aufmerksamkeit sorgt.
Im Mittelpunkt der Hauptverhandlung wird die Frage stehen, ob sich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen schweren Vorwürfe nach den Regeln des Strafprozesses beweisen lassen und welche individuelle Verantwortung den einzelnen Angeklagten gegebenenfalls zukommt.
Dabei dürfte insbesondere geklärt werden, wie Entscheidungen über besonders gesicherte Hafträume zustande kamen, welche Rolle die Sicherungsgruppe spielte, welche Kenntnisse die damalige Anstaltsführung hatte und ob Kontrollmechanismen innerhalb und außerhalb der JVA versagt haben.
Verteidigung weist zentrale Vorwürfe zurück
Die Darstellung der Staatsanwaltschaft ist nicht gleichbedeutend mit einem festgestellten Sachverhalt. Verteidiger haben zentrale Vorwürfe gegen ihre Mandanten bereits während des Ermittlungsverfahrens zurückgewiesen.
Die Hauptverhandlung bietet den Angeklagten und ihren Verteidigern nun erstmals die Möglichkeit, sich im öffentlichen Strafprozess umfassend zu den Vorwürfen zu äußern, Beweisanträge zu stellen und die Beweismittel der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.
Erst am Ende der Beweisaufnahme wird die Strafkammer darüber entscheiden, welche Vorwürfe sich bestätigt haben und ob beziehungsweise in welchem Umfang sich einzelne Angeklagte strafbar gemacht haben.
Prozessauftakt am 7. Januar 2027
Mit dem für den 7. Januar 2027 vorgesehenen ersten Verhandlungstag beginnt damit ein Verfahren von außergewöhnlicher Dimension. Der Prozess wird voraussichtlich über viele Monate hinweg das Landgericht Augsburg beschäftigen.
Für die Öffentlichkeit dürfte das Verfahren erstmals einen umfassenden Einblick in die Beweislage ermöglichen, die bislang vor allem aus den Anklagevorwürfen, Ermittlungsinformationen und öffentlichen Stellungnahmen der Beteiligten bekannt ist.
Für alle 13 Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Landgericht Augsburg: Eröffnungsentscheidung im Komplex JVA Augsburg-Gablingen vom 24. September 2026
- Landgericht Augsburg: Verbindung der beiden Verfahren im Komplex JVA Augsburg-Gablingen
- Staatsanwaltschaft Augsburg: Erste Anklage im Ermittlungskomplex JVA Augsburg-Gablingen vom 20. Januar 2026
- Staatsanwaltschaft Augsburg: Zweite Anklage gegen ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe vom 16. April 2026
- BR / Tagesschau: Landgericht lässt Anklagen gegen 13 frühere JVA-Bedienstete zu
- Süddeutsche Zeitung / dpa: Gablingen-Prozess gegen Justizbeamte beginnt im Januar
- Landgericht Augsburg: Informationen zur Ernennung Michael Schneiders zum Vorsitzenden der 1. Strafkammer
Hinweis: Der Prozess hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht begonnen. Die Darstellung der Tatvorwürfe beruht auf den Anklagen der Staatsanwaltschaft Augsburg und der Eröffnungsentscheidung des Landgerichts. Die erhobenen Vorwürfe sind Gegenstand der bevorstehenden Hauptverhandlung und bislang nicht rechtskräftig festgestellt. Für sämtliche Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
