Neuer Zeuge im Mordfall Nina H.

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Neuer Zeuge im Mordfall Nina H. legt Geständnis zur Tatwaffe ab

Augsburg-Haunstetten. Im Mordfall um die im Mai 2025 getötete Nina H. gibt es eine neue Entwicklung. Rund zehn Wochen nach dem Urteil gegen den mutmaßlichen Todesschützen hat einer der weiterhin im Fokus der Ermittler stehenden Männer eine Aussage zur Herkunft der Tatwaffe gemacht.

Bei dem Mann handelt es sich um den 55-jährigen Stiefvater des wegen Mordes verurteilten Gino F. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er die Pistole, die später bei der Tötung von Nina H. verwendet worden sein soll, an seinen Stiefsohn verkauft haben.

Der Mann hatte zuvor bestritten, überhaupt im Besitz einer entsprechenden Schusswaffe gewesen zu sein. Zwischenzeitlich befand er sich wegen des Verdachts auf Falschaussage, illegalen Waffenbesitzes und möglicher Einflussnahme auf Zeugen in Untersuchungshaft.

Nach den nun bekannt gewordenen Angaben räumte der 55-Jährige ein, die Pistole an seinen Stiefsohn verkauft zu haben. Gleichzeitig soll er erklärt haben, nicht gewusst zu haben, dass die Waffe später für einen Mord eingesetzt werden würde. Nach Angaben seines Verteidigers wurde diese Einlassung bestätigt. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde inzwischen aufgehoben. (Radio Augsburg)

Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern an

Die neue Aussage könnte für die weiteren Ermittlungen von Bedeutung sein. Gegen den Ex-Partner der getöteten Nina H., der weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, wird wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord ermittelt.

Das Landgericht Augsburg hatte im Juni 2026 Gino F. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach Überzeugung des Gerichts war die Tat von dem ehemaligen Partner des Opfers veranlasst worden. Das Urteil gegen Gino F. ist bislang nicht rechtskräftig; die Verteidigung hat Rechtsmittel angekündigt. (BR.de)

Mit dem neuen Geständnis rückt damit insbesondere die Frage der Herkunft und Weitergabe der Tatwaffe erneut in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Ob und in welcher Form gegen die weiteren Beschuldigten Anklage erhoben wird, bleibt abzuwarten.

Quelle: Augsburger Allgemeine, „Mord an Haunstetter Mutter Nina H.: Jetzt hat einer der Inhaftierten gestanden“, 25.08.2026.
Zum Originalartikel der Augsburger Allgemeinen

Hinweis zur Einordnung: Bei den gegen weitere Personen laufenden Ermittlungen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Formulierungen beziehen sich deshalb bewusst auf den jeweiligen Tatverdacht und nicht auf eine bereits feststehende Schuld.