Neues vom Justizzentrum

[FPA SWN | Göggingen]

Vor dem Augsburger Amtsgericht musste sich Herr K. wegen einer Körperverletzung aus dem Jahr 2022 verantworten. Das Verfahren wurde eingestellt.

Zwei Zeugen erschienen erst gar nicht, einer sitzt vermutlich selbst wegen mehrerer Verfahren in U-Haft.

Und um das ging’s

Herrn K. wurde vorgeworfen, am 25.12.2022 in der „Brez’n“ (einem Szenelokal) mit der flachen Hand den Herrn F. verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Herr K. die ihm zu Last gelegte Körperverletzung begangen habe.

Der Betreiber und eine Zeugin wollten bei dem Geschädigten F. einen messerähnlichen Gegenstand gesehen haben. Schon im Vorfeld sei der Geschädigte F. und dessen Begleiter aggressiv aufgefallen sein. Dies ergab sich aus dem polizeilichen Einsatzbericht und übereinstimmte mit den Zeugenaussagen.

Auch eine Aufzeichnung einer Videoüberwachung soll es geben, die aber aus ungeklärten Gründen verschwunden sei. Laut Polizei war eine CD-ROM nicht mehr lesbar, eine andere beschädigt. Deshalb zitierte die Polizei, was sie auf den Aufnahmen sah.

Danach soll zu sehen sein, wie der Angeklagte K. versuchte, die Störenfriede des Lokals zu verweisen.

Erkenntnissen zufolge waren F. und dessen Begleiter zwei Stunden zuvor schon einmal im Lokal gewesen und bekamen Hausverbot, weil sie Frauen belästigt und sich daneben benommen hätten.

Herr K. wurde zu Hilfe gebeten, weil er sonst immer „Security“ in der Brez’n sei.

Die Vorsitzende Richterin neigte dazu, das Verfahren einzustellen. Sie legte es daran fest, dass Herr K. erheblich verletzt wurde, beim Versuch, die Delinquenten aus dem Lokal zu bekommen. Denn die beiden Männer leisteten dem Herrn K. massiven Widerstand.

Aber die Vorsitzende verwehrte die Intention einer Notwehr, gab aber deutlich zu verstehen, dass die Strafbarkeit nun nicht so massiv sei, um eine Verurteilung zu erwirken.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem an, und wollte zunächst das Verfahren einstellen, mit einer Geldauflage.
Jedoch signalisierte die Vorsitzende Richterin, dass sie das Verfahren einstellen möchte, ohne dass Herr K. eine Form einer Sanktion erfahren müsste.

Am Ende einigten sich alle Parteien auf eine Verfahrenseinstellung, welche sodann von der Vorsitzenden Richterin beschlossen und verkündet wurde.

Die Verhandlung war nach Rund 20 Minuten beendet.