Schwarzfahren bald straffrei?

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Gefängnis fürs Busfahren? Debatte um Schwarzfahren in Augsburg

In Augsburg wird über den Umgang mit wiederholtem Fahren ohne gültigen Fahrschein diskutiert. Die Linksfraktion im Augsburger Stadtrat fordert, dass die Stadtwerke Augsburg künftig auf Strafanzeigen gegen wiederholte Schwarzfahrer verzichten. Eine entsprechende Kundgebung unter dem Titel „Gefängnis fürs Busfahren? Wollen wir in Augsburg abschaffen“ machte auf das Thema aufmerksam.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob wiederholtes Fahren ohne Fahrschein neben dem erhöhten Beförderungsentgelt auch strafrechtlich verfolgt werden soll. Kritiker dieser Praxis verweisen insbesondere auf die möglichen Folgen für Menschen, die Geldstrafen nicht bezahlen können.

Videobeitrag: Die Linke fordert keine Anzeige und mögliche Haftstrafen für Schwarzfahrer

423 Strafanträge in Augsburg

Nach Angaben der Veranstalter wurden in Augsburg bis November 2025 insgesamt 423 Strafanträge wegen wiederholten Fahrens ohne gültigen Fahrschein gestellt. Die Zahl wird im Zusammenhang mit einer Anfrage der Linksfraktion zum Vorgehen der Stadtwerke genannt.

Die Stadtwerke Augsburg unterscheiden demnach zwischen einzelnen beziehungsweise erstmaligen Verstößen und wiederholtem Fahren ohne Fahrschein. Während nicht jeder festgestellte Verstoß automatisch zu einer Strafanzeige führt, können wiederholte Fälle strafrechtliche Konsequenzen haben.

Auch die Augsburger Allgemeine berichtete im November 2025 über die Praxis in Augsburg. Demnach werden Fahrgäste, die innerhalb eines halben Jahres zweimal ohne gültigen Fahrschein kontrolliert werden, von den Stadtwerken angezeigt. Zugleich verwies die Zeitung auf andere deutsche Großstädte, die bei Schwarzfahrten inzwischen auf Strafanzeigen verzichten.

Vom erhöhten Beförderungsentgelt zur Ersatzfreiheitsstrafe

Wer in Augsburg ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, muss zunächst mit einem erhöhten Beförderungsentgelt rechnen. Davon zu unterscheiden ist die strafrechtliche Verfolgung nach § 265a Strafgesetzbuch, der unter anderem das sogenannte Erschleichen von Leistungen erfasst.

Eine strafrechtliche Verurteilung kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Wird eine solche Geldstrafe nicht bezahlt und können andere Möglichkeiten der Vollstreckung nicht greifen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Linksfraktion und der Initiatoren der Kundgebung an. Sie argumentieren, dass aus einem vergleichsweise geringen Ausgangsdelikt unter bestimmten Umständen eine Haftstrafe entstehen könne. Gefordert wird deshalb, die strafrechtliche Verfolgung durch die Augsburger Verkehrsbetriebe einzustellen. Das erhöhte Beförderungsentgelt soll davon nach Darstellung der Initiatoren nicht betroffen sein.

Augsburg im Vergleich zu anderen Städten

Die Debatte ist nicht auf Augsburg beschränkt. Die Augsburger Allgemeine berichtete über mehrere Großstädte, in denen Verkehrsbetriebe beziehungsweise Kommunen auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens verzichten.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Fahrten ohne Fahrschein dort folgenlos bleiben. Auch bei einem Verzicht auf eine Strafanzeige kann das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt werden. Die unterschiedliche Praxis betrifft somit vor allem die Frage, ob zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wird.

Ein Augsburger Fall sorgte bereits für Aufmerksamkeit

Welche Folgen wiederholtes Schwarzfahren unter bestimmten Umständen haben kann, zeigte auch ein von der Augsburger Allgemeinen im April 2024 beschriebener Fall.

Die Zeitung berichtete damals über einen Jugendlichen, der nach mehreren anderen Straftaten bereits eine Haftstrafe auf Bewährung erhalten hatte und anschließend wegen einer weiteren Fahrt ohne Fahrschein ins Gefängnis kam. Der Fall verdeutlicht, dass Schwarzfahren insbesondere bei bereits bestehenden strafrechtlichen Verfahren oder Verurteilungen Teil einer komplexeren Vollstreckungssituation werden kann.

Gleichzeitig wies die Augsburger Allgemeine darauf hin, dass Fälle, in denen Schwarzfahren tatsächlich zu einer Haftstrafe führt, selten sind.

Linksfraktion fordert Änderung der Augsburger Praxis

Die Linksfraktion im Augsburger Stadtrat fordert nach Angaben von Scharf-Links, die Strafanzeigen bei wiederholtem Fahren ohne Fahrschein einzustellen.

Nach Darstellung der Fraktion soll der Augsburger Stadtrat darüber beraten, ob die Stadtwerke künftig auf dieses Instrument verzichten. Die Forderung bezieht sich dabei nicht auf die Kontrolle von Fahrscheinen oder die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts, sondern ausdrücklich auf die zusätzliche strafrechtliche Verfolgung.

Die Initiatoren verweisen außerdem auf Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket. Nach ihren Angaben sei die Zahl der festgestellten Fahrten ohne gültigen Fahrschein während dessen Gültigkeit deutlich zurückgegangen. Daraus leiten sie die Forderung nach alternativen Ansätzen im Umgang mit dem Thema ab.

Kundgebung auf dem Rathausplatz

Unter dem Titel „Gefängnis fürs Busfahren? Wollen wir in Augsburg abschaffen“ wurde zu einer Kundgebung auf dem Augsburger Rathausplatz aufgerufen. Nach Angaben von Scharf-Links waren unter anderem der Rechtsanwalt und ehemalige Leiter einer Justizvollzugsanstalt Thomas Galli, Leonard Ihßen vom Freiheitsfonds, der Streetworker Ben Peter sowie Martin Bauhof von der Linken Bayern angekündigt. Für die Linksfraktion sollte Stadträtin Ömür Kanbur-Akyol sprechen.

Die Veranstaltung sollte die Diskussion über den Umgang mit wiederholtem Fahren ohne Fahrschein in Augsburg in die Öffentlichkeit tragen. Im Zentrum steht dabei ein Konflikt zwischen zwei unterschiedlichen Ansätzen: Während Verkehrsbetriebe auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen und eine abschreckende Wirkung von Strafanzeigen setzen können, fordern Kritiker eine Beschränkung auf zivilrechtliche beziehungsweise verkehrsrechtliche Sanktionen.

Die politische Debatte

Die Augsburger Diskussion berührt damit eine bundesweite Debatte über den Umgang mit dem sogenannten Schwarzfahren. Während einige Städte ihre bisherige Praxis verändert haben, bleibt die strafrechtliche Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein grundsätzlich möglich.

Für Augsburg stellt sich daher insbesondere die kommunale Frage, welchen Umgang die Stadt beziehungsweise ihre Verkehrsbetriebe bei wiederholten Verstößen wählen wollen. Eine Änderung der bundesrechtlichen Strafbarkeit wäre davon zu unterscheiden und müsste auf Bundesebene erfolgen.

Die Diskussion um die Augsburger Praxis dürfte damit weitergehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine wiederholte Fahrt ohne Fahrschein neben finanziellen Konsequenzen auch zu einem Strafverfahren führen soll – und welche Folgen daraus für Betroffene entstehen können.

Quellen