Verfassungsschutz & GFF

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Bundesregierung stellt Verfassungsschutzbericht vor – GFF veröffentlicht juristisches Gutachten zur AfD

Berlin, 30. Juni 2026

Mit der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts hat die Bundesregierung ihre Einschätzung zu den Gefährdungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Bericht informiert über Entwicklungen im Bereich des Rechts- und Linksextremismus, islamistischen Extremismus, Spionage, Cybersicherheit sowie weiterer verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Der Verfassungsschutzbericht dient der Information von Parlament, Behörden und Öffentlichkeit und wird vom Bundesministerium des Innern gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorgestellt.

Parallel dazu hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein umfangreiches wissenschaftliches Gutachten zur verfassungsrechtlichen Bewertung der AfD veröffentlicht. Das rund 1.500 Seiten umfassende Gutachten wurde von einem interdisziplinären Team aus Juristinnen und Juristen sowie weiteren Fachwissenschaftlern erarbeitet und kommt zu dem Ergebnis, dass nach Auffassung der Autoren die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes erfüllt sein könnten.

Nach Angaben der GFF stützt sich die Analyse auf mehr als 30.000 öffentlich zugängliche Quellen und wertet unter anderem programmatische Aussagen, Reden, Veröffentlichungen sowie gerichtliche Entscheidungen aus. Das Gutachten argumentiert, dass Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie vorlägen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Zugleich weist die GFF darauf hin, dass ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren stellen können. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.

Die Veröffentlichung des Gutachtens hat die politische Debatte über ein mögliches Parteiverbotsverfahren erneut belebt. Vertreter verschiedener Parteien bewerten die Schlussfolgerungen unterschiedlich. Während einige Politiker das Gutachten als Grundlage für weitere rechtliche Schritte ansehen, sprechen sich andere gegen ein Verbotsverfahren aus und verweisen auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens.

Der Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung und das Gutachten der GFF sind rechtlich voneinander unabhängig. Während der Verfassungsschutzbericht die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden wiedergibt, handelt es sich bei dem GFF-Dokument um eine wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Analyse ohne unmittelbare Rechtswirkung. Beide Veröffentlichungen dürften die politische und juristische Diskussion über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in den kommenden Monaten maßgeblich prägen.

Quellen (offizielle Veröffentlichungen):

  • Bundesministerium des Innern / Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2025 (Vorstellung 2026).
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Pressemitteilung und Gutachten „AfD ist nachweislich verfassungswidrig“.
  • ARD Tagesschau: Ein neues AfD-Gutachten – und was daraus folgt.