Christa Pike überlebt Todesurteil

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USA: Zum Tode verurteilte Christa Pike überlebt Hinrichtungsversuch in Tennessee

Nashville/Tennessee, 1. Oktober 2026. Ein außergewöhnlicher Hinrichtungsversuch im US-Bundesstaat Tennessee ist gescheitert. Die 50-jährige Christa Gail Pike, die seit Jahrzehnten wegen des Mordes an der damals 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt ist, hat am Mittwochabend einen Hinrichtungsversuch durch die Giftspritze überlebt. Nach Angaben der Strafvollzugsbehörde wurde das vorgesehene Hinrichtungsprotokoll vollständig durchgeführt. Pike wurde anschließend in eine externe medizinische Einrichtung gebracht.

Zwei Dosen des Hinrichtungsmittels verabreicht

Nach übereinstimmenden Berichten von Associated Press und Reuters wurden Pike während des Hinrichtungsversuchs zwei Dosen des im Hinrichtungsprotokoll vorgesehenen Medikaments Pentobarbital verabreicht. Dennoch trat der Tod nicht ein.

Das Tennessee Department of Correction (TDOC) teilte nach dem Vorgang mit, die Behörde habe jeden Schritt des rechtmäßigen und vom Attorney General’s Office genehmigten Hinrichtungsprotokolls eingehalten. Das darin vorgesehene Medikament sei in der Vergangenheit wirksam gewesen. Weitere Maßnahmen über die an diesem Abend vorgenommenen Schritte hinaus sehe das Protokoll nicht vor.

Die Behörde bestätigte anschließend, dass Pike in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht worden sei. Über ihren aktuellen Gesundheitszustand lagen zunächst keine detaillierten offiziellen Angaben vor.

Zeugen berichteten von ungewöhnlichem Verlauf

Medienvertreter, die als offizielle Zeugen der Hinrichtung anwesend waren, berichteten von einem ungewöhnlichen Verlauf. Nach Angaben ihrer Anwälte war Pike auch nach Verabreichung der Medikamente noch am Leben. Associated Press berichtete unter Berufung auf die Verteidigung, dass sie laut geschnarcht habe, bevor sie schließlich mit einem Krankenwagen aus dem Gefängnis gebracht wurde.

Der Hinrichtungsversuch fand in der Riverbend Maximum Security Institution in Nashville statt.

Gouverneur ordnet externe Untersuchung an

Tennessees Gouverneur Bill Lee reagierte noch in der Nacht auf den gescheiterten Vollstreckungsversuch. Er ordnete eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige externe Stelle an, um festzustellen, was während der Hinrichtung geschehen war.

Zugleich setzte Lee die noch für 2026 vorgesehene weitere Hinrichtung in Tennessee aus. Damit soll im Bundesstaat für den Rest des Jahres keine weitere Todesstrafe vollstreckt werden.

Lee erklärte, die Vollstreckung eines rechtskräftig verhängten Urteils gehöre zu den schwerwiegendsten Aufgaben des Staates. Die Bevölkerung Tennessees könne erwarten, dass eine solche Vollstreckung nicht nur rechtmäßig und verfassungsgemäß, sondern auch wirksam durchgeführt werde.

Hinrichtung war zunächst gerichtlich gestoppt worden

Dem Hinrichtungsversuch war ein kurzfristiger juristischer Streit vorausgegangen. Pike sollte ursprünglich am 30. September um 10 Uhr Ortszeit hingerichtet werden. Kurz vor dem vorgesehenen Zeitpunkt wurde die Vollstreckung zunächst gerichtlich gestoppt.

Der Fall beschäftigte anschließend erneut die Bundesgerichte. Der U.S. Supreme Court hatte bereits am 29. September einen Antrag Pikes auf Aussetzung der Hinrichtung sowie ihre Petition auf Überprüfung einer Entscheidung des Tennessee Supreme Court abgelehnt.

Nach weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen am Hinrichtungstag wurde der Weg für die Vollstreckung schließlich freigemacht. Erst danach begann Tennessee mit der Hinrichtungsprozedur.

Mord an der 19-jährigen Colleen Slemmer

Pike wurde wegen des Mordes an Colleen Slemmer zum Tode verurteilt. Die Tat ereignete sich 1995 in Knoxville im Bundesstaat Tennessee. Pike war damals 18 Jahre alt, Slemmer 19.

Nach den Feststellungen der Gerichte wurde Slemmer in ein abgelegenes Waldgebiet gelockt und dort schwer misshandelt und getötet. Pike wurde anschließend wegen Mordes ersten Grades verurteilt. Eine Jury verhängte die Todesstrafe.

Der Fall sorgte bereits damals wegen der außergewöhnlichen Brutalität der Tat für große öffentliche Aufmerksamkeit. Pike verbrachte anschließend mehr als drei Jahrzehnte im Todestrakt.

Begnadigung kurz vor Hinrichtung abgelehnt

Vor dem angesetzten Hinrichtungstermin hatten Pikes Anwälte versucht, die Vollstreckung auf mehreren Wegen zu verhindern. Sie verwiesen unter anderem auf ihr Alter zum Tatzeitpunkt, ihre psychische Vorgeschichte und ihre Erfahrungen mit Missbrauch in der Kindheit.

Gouverneur Bill Lee lehnte ihr Gnadengesuch am 28. September 2026 ab. Er erklärte nach Prüfung des Falls, dass er das vom Staat Tennessee verhängte Urteil aufrechterhalten und nicht eingreifen werde.

Auch die Methode der Hinrichtung war Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Pike hatte die Anwendung des Giftspritzenprotokolls unter anderem unter Berufung auf den Eighth Amendment der US-Verfassung angegriffen, der grausame und ungewöhnliche Bestrafungen verbietet.

Erste Hinrichtung einer Frau seit mehr als 200 Jahren geplant

Die geplante Vollstreckung hatte auch aus einem historischen Grund besondere Aufmerksamkeit erhalten. Pike ist die einzige Frau im Todestrakt von Tennessee. Wäre die Hinrichtung erfolgreich vollzogen worden, wäre sie nach Angaben von Associated Press die erste Frau seit mehr als 200 Jahren gewesen, die der Bundesstaat Tennessee hingerichtet hätte.

Nach Angaben von AP war Pike zum vorgesehenen Hinrichtungszeitpunkt 50 Jahre alt.

Weiteres rechtliches Verfahren zunächst offen

Welche rechtlichen Konsequenzen der gescheiterte Hinrichtungsversuch für Pike haben wird, war am 1. Oktober zunächst offen. Das Tennessee Department of Correction erklärte lediglich, dass das bestehende Protokoll keine zusätzlichen Maßnahmen über die bereits vorgenommenen Schritte hinaus vorsehe.

Gouverneur Lee hat zunächst eine externe Untersuchung des Ablaufs angeordnet. Eine Entscheidung darüber, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Tennessee zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen könnte, das Todesurteil gegen Pike zu vollstrecken, lag zunächst nicht vor.

Der Vorgang dürfte damit sowohl die Strafvollzugsbehörden als auch die Gerichte weiter beschäftigen.

Quellen