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Ex-Polizistin wegen Vergewaltigung einer Jugendlichen zu mehrjähriger Haft verurteilt
Traunstein – Das Landgericht Traunstein hat eine 55 Jahre alte, suspendierte Bundespolizistin zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach sie unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung sowie des Besitzes von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Verfahren umfassend eingeräumt. Bayerischer Rundfunk
Tat bei gemeinsamem Ausflug
Die Tat ereignete sich nach den Feststellungen des Gerichts im August 2025 während eines gemeinsamen Ausflugs. Bei dem Opfer handelte es sich um die jugendliche Tochter einer Freundin der Angeklagten.
Nach Überzeugung der Strafkammer folgte die damalige Polizistin der Jugendlichen in die Toilette eines Schnellrestaurants an der Autobahnraststätte Irschenberg. Dort drängte sie sich in eine Kabine und vergewaltigte die Jugendliche. Bayerischer Rundfunk
In der Berichterstattung finden sich unterschiedliche Altersangaben zum Opfer. Während einige aktuelle Berichte von einer damals 14-Jährigen sprechen, bezeichnet der Bayerische Rundfunk sie als damals 15 Jahre alt. Deshalb ist die Bezeichnung „Jugendliche“ ohne weitere Klärung die belastbarere Formulierung. Bayerischer Rundfunk
Verständigung vor Gericht
Bereits zu Beginn des Verfahrens hatten sich Gericht, Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine sogenannte Verständigung geeinigt. Bei einem umfassenden Geständnis stand demnach eine Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren im Raum. Mit drei Jahren und drei Monaten blieb das Gericht innerhalb dieses vereinbarten Strafrahmens. Neue Westfälische
Die 55-Jährige legte nach Gerichtsangaben ein umfassendes Geständnis ab. Neben dem Sexualdelikt gehörte auch der Besitz entsprechender Missbrauchsdarstellungen zu den abgeurteilten Taten. Bayerischer Rundfunk
Verlust von Beamtenstatus und Pension
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat die Verurteilung auch erhebliche berufliche Konsequenzen. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks verliert die frühere Bundespolizistin dann ihren Beamtenstatus sowie ihre Pensionsansprüche. Bayerischer Rundfunk
Die Angeklagte ist eine trans Frau. Dieser Umstand ist für die strafrechtliche Bewertung der abgeurteilten Taten nicht maßgeblich; Gegenstand des Urteils sind die festgestellten Straftaten.
