Beschuldigter C.S. angeklagt

[FPA SWN | JUSTIZ | UVAI]

Weiterer Beschuldigter nach Tötung einer dreifachen Mutter in Augsburg angeklagt

Augsburg – Im Fall der im Mai 2025 getöteten dreifachen Mutter aus Augsburg gibt es eine weitere Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-jährigen ehemaligen Lebensgefährten der Frau Anstiftung zum Mord sowie ein Waffendelikt vor. Ein Termin für den Prozess steht bislang nicht fest.

Die Frau war im Mai 2025 in ihrer Wohnung im Augsburger Stadtteil Haunstetten erschossen worden. Zwei ihrer drei kleinen Kinder befanden sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung. Ein heute 30-jähriger Mann wurde wegen der Tat bereits im Juni 2026 vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil wird von der Verteidigung angefochten und ist daher noch nicht rechtskräftig.

Gericht ging von Auftragsmord aus

Im ersten Prozess kam die Strafkammer zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Auftragsmord gehandelt habe. Nach den Feststellungen des Gerichts soll der frühere Lebensgefährte der Getöteten die Tat aus Eifersucht nach der Trennung veranlasst haben.

Demnach soll er eine Pistole samt Munition beschafft und dem später verurteilten Mann 1.000 Euro für die Tat angeboten haben. Der 30-Jährige ist der Ziehsohn des nun angeklagten 43-Jährigen.

Der 43-Jährige war während des ersten Verfahrens zunächst als Zeuge vernommen worden. Aufgrund von Erkenntnissen aus diesem Prozess geriet er anschließend selbst stärker in den Fokus der Ermittlungen und kam in Untersuchungshaft. Nun soll er sich vor Gericht verantworten.

Weiterer Mann im Zusammenhang mit der Tatwaffe beschuldigt

Der Fall beschäftigt die Ermittlungsbehörden noch auf einer weiteren Ebene. Im Juli wurde ein 55-jähriger Mann festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, die spätere Tatwaffe zuvor illegal besessen und an einen anderen Beschuldigten verkauft zu haben. Außerdem ermitteln die Behörden gegen ihn wegen des Verdachts einer Falschaussage.

Wann der Prozess gegen den nun angeklagten 43-Jährigen beginnt, ist derzeit noch offen. Sollte es zu einem Verfahren kommen, muss das Gericht insbesondere klären, ob sich der Vorwurf der Anstiftung zum Mord beweisen lässt.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 43-Jährigen die Unschuldsvermutung.


Quellen

Stand: 6. Oktober 2026. Angaben zu Beschuldigten und nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren entsprechen dem zum Veröffentlichungszeitpunkt bekannten Stand.