Gino F.: Plädoyers

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Mordprozess um Nina H.: Anklage fordert lebenslang, Verteidigung plädiert auf Freispruch

Dieser Artikel ist eine Recherchezusammenfassung mehrerer Online-Medien!

Augsburg. Im aufsehenerregenden Mordprozess um die Tötung der 30-jährigen Nina H. aus Augsburg-Haunstetten haben die Plädoyers die gegensätzlichen Positionen von Anklage und Verteidigung noch einmal deutlich gemacht. Während die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Gino F. für überführt hält und eine Verurteilung wegen Mordes fordert, sieht die Verteidigung erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft und verlangt einen Freispruch. (Augsburger Allgemeine)

Der Fall hatte weit über Augsburg hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Nina H., Mutter von drei Kindern, war in ihrem Haus in Haunstetten erschossen worden. Die Ermittler gehen von einer gezielten Tötung aus. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ergibt sich aus der Gesamtheit der Beweise ein schlüssiges Bild, das den Angeklagten als Täter ausweist. Bereits zu Prozessbeginn hatte die Anklage erklärt, sie stütze sich auf zahlreiche Indizien, darunter DNA-Spuren und Zeugenaussagen. Zudem werfe sie Gino F. Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen vor. (Augsburger Allgemeine)

In ihrem Schlussvortrag soll die Staatsanwaltschaft deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt haben. Darüber hinaus habe sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Nach Medienberichten begründete die Anklage dies unter anderem mit den Mordmerkmalen Heimtücke sowie einem eigennützigen Tatmotiv, das sie als besonders verwerflich bewertet. Die Staatsanwaltschaft sieht demnach keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte für die tödlichen Schüsse verantwortlich ist. (Augsburger Allgemeine)

Die Verteidigung zeichnete dagegen ein völlig anderes Bild. Sie argumentierte, dass der Prozess keinen unmittelbaren Tatnachweis erbracht habe. Die vorgelegten Indizien reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um die Schuld des Angeklagten mit der im Strafrecht erforderlichen Gewissheit festzustellen. Nach Auffassung der Verteidiger seien alternative Geschehensabläufe nicht ausgeschlossen worden. Deshalb müsse der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gelten. Gino F. selbst hatte die Vorwürfe während des Verfahrens stets bestritten und zeitweise sogar einen anderen möglichen Täter benannt. (Radio Fantasy)

Damit steht das Gericht vor der zentralen Frage des Verfahrens: Reicht die von der Staatsanwaltschaft präsentierte Indizienkette aus, um die Täterschaft zweifelsfrei festzustellen, oder verbleiben Zweifel, die einen Freispruch erforderlich machen? Die Antwort darauf wird das Urteil des Landgerichts Augsburg geben.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt der Fall für die Angehörigen von Nina H. eine Tragödie. Sie hatten während des Prozesses immer wieder deutlich gemacht, dass sie vor allem eine Antwort auf die Frage suchen, wer die junge Mutter getötet hat und warum. (Augsburger Allgemeine)

Hinweis: Dieser Artikel fasst öffentlich berichtete Positionen von Anklage und Verteidigung zusammen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.