Thüringer Landtag: Höcke scheitert mit Antrag auf Selbstauflösung
Erfurt – Der Thüringer Landtag bleibt bestehen. Die AfD-Fraktion um ihren Vorsitzenden Björn Höcke ist mit ihrem Antrag auf Selbstauflösung des Parlaments deutlich gescheitert. In der Sondersitzung am Mittwoch stimmten 34 Abgeordnete für die Auflösung, 52 dagegen. Für vorgezogene Neuwahlen wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen.
Damit ist ein weiterer Versuch der Thüringer AfD gescheitert, die politischen Mehrheitsverhältnisse im Freistaat vorzeitig neu ordnen zu lassen. Die Partei wollte mit der Auflösung des Landtags vorgezogene Neuwahlen erreichen.34 Stimmen reichen nicht für die Auflösung
Das Ergebnis der Abstimmung fiel deutlich aus: 34 Abgeordnete votierten für die Selbstauflösung des Landtags, 52 dagegen. Nach der Thüringer Verfassung reicht eine einfache parlamentarische Mehrheit für einen solchen Schritt nicht aus. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Landtags müssen einer Selbstauflösung zustimmen. Bei insgesamt 88 Abgeordneten wären damit 59 Ja-Stimmen erforderlich gewesen.Abstimmung: 34 Ja-Stimmen – 52 Nein-Stimmen. Erforderlich für eine Auflösung: 59 Stimmen.Die AfD verfügt als größte Fraktion im Thüringer Landtag über 32 Sitze. Unterstützung erhielt sie bei der Abstimmung lediglich von den beiden verbliebenen BSW-Abgeordneten Sven Küntzel und Anke Wirsing.
Höcke fordert vorgezogene Neuwahlen
AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte den Antrag unter anderem mit den erheblich veränderten politischen Verhältnissen seit der Landtagswahl 2024 begründet. Ein zentraler Punkt seiner Argumentation ist der Zerfall der ursprünglichen BSW-Fraktion. Ende August waren 13 der ursprünglich 15 BSW-Fraktionsmitglieder aus der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht ausgetreten. Die bisherige Fraktion löste sich daraufhin auf. Zehn ehemalige BSW-Abgeordnete schlossen sich anschließend zur neuen Fraktion Thüringen.Gerecht zusammen. Sie trägt gemeinsam mit CDU und SPD weiterhin die Regierung von Ministerpräsident Mario Voigt. Die Landesregierung verfügt damit allerdings nicht über eine eigene parlamentarische Mehrheit.AfD sieht Legitimationsproblem – andere Fraktionen widersprechen
Höcke argumentiert, dass die politischen Verhältnisse im Landtag inzwischen erheblich von der Situation bei der Landtagswahl 2024 abweichen und die Wähler deshalb erneut über die Zusammensetzung des Parlaments entscheiden sollten. Die übrigen Fraktionen weisen diese Argumentation zurück. Vertreter von CDU, SPD, Thüringen.Gerecht und Linken erklärten, der Landtag sei weiterhin arbeitsfähig. Sie lehnten deshalb eine vorzeitige Auflösung ab. Die Gegner des AfD-Antrags warfen der Fraktion vor, mit dem Antrag vor allem politische Aufmerksamkeit erzeugen zu wollen.Plagiatsaffäre um Mario Voigt ebenfalls Thema
Als weiteren Grund für Neuwahlen führte Höcke die Kontroverse um Ministerpräsident Mario Voigt an. Die Technische Universität Chemnitz hatte Voigt seinen Doktorgrad aberkannt. Hintergrund sind Beanstandungen an seiner Dissertation aus dem Jahr 2008. Unmittelbar vor der Sondersitzung gab Voigt bekannt, den juristischen Kampf gegen die Aberkennung seines Doktortitels nicht weiterzuführen. Eine bereits eingereichte Klage zieht er zurück. Voigt erklärte, er wolle seine Kraft und Aufmerksamkeit vollständig auf seine Arbeit als Thüringer Ministerpräsident konzentrieren. Ein langwieriger Rechtsstreit würde zusätzliche Aufmerksamkeit beanspruchen.Dritter erfolgloser Versuch in diesem Jahr
Die Abstimmung über die Selbstauflösung war nicht der erste Versuch der AfD in diesem Jahr, einen politischen Neustart in Thüringen herbeizuführen. Zuvor hatte die Fraktion bereits zweimal versucht, Ministerpräsident Mario Voigt durch Misstrauensvoten aus dem Amt zu bringen. Auch diese Initiativen fanden im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit. Mit der Abstimmung vom 7. Oktober bleibt Voigts Minderheitsregierung damit weiterhin im Amt und der 2024 gewählte Landtag setzt seine reguläre Wahlperiode fort.AfD stellt Volksbegehren in Aussicht
Mit der Niederlage im Parlament dürfte die Diskussion über vorgezogene Neuwahlen allerdings nicht beendet sein. Höcke hatte bereits vor der Abstimmung angekündigt, nach einem Scheitern des Auflösungsantrags ein Volksbegehren anzustreben. Ein solches Volksbegehren könnte den Thüringer Landtag allerdings nicht unmittelbar auflösen. Nach Angaben von MDR und Tagesschau könnte damit lediglich ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden, über den anschließend wiederum der Landtag entscheiden müsste. Bereits für die Zulassung eines Volksbegehrens müssen innerhalb von sechs Wochen mindestens 5.000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden.Was bei einer erfolgreichen Auflösung passiert wäre
Hätte die erforderliche Zweidrittelmehrheit von mindestens 59 Abgeordneten für die Selbstauflösung gestimmt, hätte innerhalb von 70 Tagen eine Neuwahl des Thüringer Landtags stattfinden müssen. Bis zur Neuwahl hätte der bisherige Landtag seine Arbeit fortgesetzt und die Abgeordneten wären im Amt geblieben.Politisch schwierige Mehrheitsverhältnisse bleiben bestehen
Mit dem gescheiterten Auflösungsantrag ändert sich zunächst nichts an den ungewöhnlichen Mehrheitsverhältnissen im Thüringer Parlament. Die AfD stellt mit 32 Abgeordneten die größte einzelne Fraktion und verfügt über mehr als ein Drittel der Sitze. Dadurch besitzt sie bei bestimmten parlamentarischen Entscheidungen eine sogenannte Sperrminorität. Für eine Selbstauflösung reicht diese Position jedoch nicht aus: Die AfD hätte zusätzlich mindestens 27 Stimmen aus anderen politischen Lagern benötigt. Diese Unterstützung erhielt sie nicht. Damit bleibt der 2024 gewählte Thüringer Landtag bestehen. Die nächste reguläre Landtagswahl ist für 2029 vorgesehen, sofern es bis dahin nicht doch zu einer vorzeitigen Neuwahl kommt.Quellen
- Süddeutsche Zeitung / Deutsche Presse-Agentur (dpa), 7. Oktober 2026
- MDR Thüringen / Tagesschau, 7. Oktober 2026
- Deutschlandfunk, 7. Oktober 2026
- Thüringer Landtag – Sitzungsinformationen und parlamentarische Unterlagen
