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Dringende Warnung vor mutmaßlichen Betrugsanrufen: Diese Rufnummern sollten Sie nicht zurückrufen
Vorsicht vor einer Reihe auffälliger Rufnummern: Uns wurden mehrere Telefonnummern als mutmaßlich betrügerisch gemeldet. Nach den vorliegenden Angaben soll es sich teilweise um automatisierte Callcenter beziehungsweise um technisch automatisierte oder möglicherweise KI-gestützte Anrufsysteme handeln. Eine unabhängige Zuordnung der einzelnen Rufnummern zu einem bestimmten Unternehmen oder Callcenter liegt derzeit nicht vor.
Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb: Bei diesen konkret gemeldeten Nummern nicht zurückrufen, keine persönlichen Daten nennen und bei einem unerwarteten Anruf im Zweifel sofort auflegen.
Diese Rufnummern wurden als verdächtig gemeldet
- +43 678 4080400 – Österreich
- +44 7460 278924 – Vereinigtes Königreich
- +48 699 553 006 – Polen
- +34 675 684 150 – Spanien
- +44 7415 228128 – Vereinigtes Königreich
- +31 6 85 02 10 50 – Niederlande
- +49 40 85598027 – Deutschland, Raum Hamburg
- +49 89 1247114371 – Deutschland, Vorwahlbereich München
- +49 (0) 152 14547081 – Deutschland, Mobilfunk
- +49 30166099148750 – Deutschland, auffällige beziehungsweise ungewöhnlich lange Rufnummernanzeige
Wichtig: Die Aufnahme einer Rufnummer in diese Warnliste bedeutet nicht automatisch, dass der tatsächliche Anschlussinhaber hinter einem Betrugsversuch steckt. Rufnummern können manipuliert oder als sogenannte Caller-ID gefälscht werden. Die Bundesnetzagentur bezeichnet diese Praxis als Rufnummernmanipulation beziehungsweise Call-ID-Spoofing. Eine angezeigte Nummer kann deshalb zu einer völlig unbeteiligten Person gehören.
Warum solche Anrufe besonders gefährlich sein können
Telefonbetrüger versuchen häufig nicht unmittelbar, Geld zu verlangen. Vielmehr geht es zunächst darum, Vertrauen aufzubauen und Informationen über die angerufene Person zu sammeln.
Typische Fragen können beispielsweise lauten:
- „Sind Sie Frau oder Herr …?“
- „Spreche ich mit dem Anschlussinhaber?“
- „Können Sie kurz bestätigen, dass Sie diese Person sind?“
- „Bei welchem Stromanbieter sind Sie?“
- „Wann läuft Ihr Vertrag aus?“
- „Können Sie Ihre Kundennummer bestätigen?“
- „Wie lautet Ihr Geburtsdatum?“
- „Welche Bank verwenden Sie?“
Auch scheinbar harmlose Angaben können für weitere Betrugsversuche wertvoll sein. Aus mehreren kleinen Informationen können Betrüger ein Profil erstellen und anschließend gezieltere Anrufe durchführen.
Besonders gefährlich: automatisierte und KI-gestützte Telefonate
Moderne Betrugsanrufe müssen nicht mehr zwingend von einem Menschen geführt werden. Automatisierte Sprachsysteme können Gespräche beginnen, auf Antworten reagieren und Personen an ein menschliches Callcenter weiterleiten.
Darüber hinaus können moderne Sprachsysteme Stimmen sehr realistisch erzeugen oder nachahmen. Deshalb sollte man sich auch dann nicht allein auf die Stimme verlassen, wenn der Anrufer angeblich ein Familienmitglied, eine Bank, eine Behörde oder ein bekanntes Unternehmen ist.
Eine bekannte Stimme ist kein ausreichender Identitätsnachweis.
Wenn ein Anrufer beispielsweise behauptet, ein Angehöriger zu sein und dringend Geld zu benötigen, sollte das Gespräch beendet und die betreffende Person über eine bereits bekannte Telefonnummer selbst zurückgerufen werden.
Die wichtigste Regel: Nicht unter Druck setzen lassen
Telefonbetrug funktioniert häufig über Zeitdruck, Angst oder angebliche Dringlichkeit.
Typische Aussagen sind:
- „Sie müssen sofort handeln.“
- „Ihr Konto wird heute gesperrt.“
- „Ihre Karte wurde missbraucht.“
- „Es liegt eine Anzeige gegen Sie vor.“
- „Sie müssen noch heute bezahlen.“
- „Wenn Sie jetzt auflegen, verlieren Sie Ihren Anspruch.“
- „Bleiben Sie bitte in der Leitung.“
- „Sie dürfen mit niemandem darüber sprechen.“
Genau diese Kombination aus Zeitdruck und Angst sollte ein Warnsignal sein.
Die Polizei empfiehlt bei verdächtigen Schockanrufen ausdrücklich: sofort auflegen, selbst eine bekannte Telefonnummer wählen und niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben.
Was Sie während eines verdächtigen Anrufs niemals tun sollten
- Keine Bankdaten nennen.
- Keine Kreditkartennummer nennen.
- Keine PIN oder TAN nennen.
- Keine Passwörter nennen.
- Keine Sicherheitscodes aus SMS vorlesen.
- Keine Kundennummern oder Vertragsdaten bestätigen.
- Kein Geburtsdatum bestätigen.
- Keine Ausweisdaten übermitteln.
- Keine Fernwartungssoftware installieren.
- Keine Links öffnen, die während des Gesprächs per SMS verschickt werden.
- Keine Apps auf Anweisung des Anrufers installieren.
- Keinen Zugriff auf das Smartphone oder den Computer gewähren.
- Keine Überweisung durchführen.
- Keine Kryptowährungen oder Gutscheinkarten kaufen.
- Niemals Geld oder Wertgegenstände an einen angeblichen Kurier, Polizisten oder Mitarbeiter übergeben.
- Unbekannte Nummern nicht zurückrufen, nur weil ein Anruf verpasst wurde.
Wenn Sie den Anruf versehentlich angenommen haben
Keine Panik. Allein das Annehmen eines Anrufs bedeutet normalerweise nicht, dass Ihr Konto oder Smartphone automatisch kompromittiert wurde.
Beenden Sie das Gespräch, sobald der Anruf verdächtig wird. Notieren Sie anschließend:
- Datum und Uhrzeit
- angezeigte Rufnummer
- Name beziehungsweise angebliche Organisation des Anrufers
- vorgegebener Grund des Anrufs
- welche Daten verlangt wurden
- ob eine Zahlung verlangt wurde
- ob eine SMS, E-Mail oder ein Link nachgeschickt wurde
- ob der Anrufer Sie zu einer App-Installation oder Fernwartung aufforderte
Machen Sie zusätzlich einen Screenshot der Anrufliste. Diese Informationen können später für eine Beschwerde oder Strafanzeige wichtig sein.
Wenn Sie bereits persönliche Daten herausgegeben haben
Wenn Sie lediglich Ihren Namen bestätigt haben, besteht normalerweise kein Grund zur Panik. Wurden dagegen sensible Informationen wie Bankdaten, Zugangsdaten, Kreditkartendaten, TANs oder Passwörter genannt, sollten Sie sofort reagieren.
- Bank oder Kreditkartenanbieter über die offizielle, selbst herausgesuchte Telefonnummer kontaktieren.
- Betroffene Karten gegebenenfalls sperren lassen.
- Online-Banking-Zugang überprüfen und gegebenenfalls sperren lassen.
- Passwörter ändern, insbesondere wenn dasselbe Passwort bei mehreren Diensten verwendet wurde.
- Kontobewegungen kontrollieren.
- Beweise sichern.
- Bei einem konkreten Betrugsverdacht Polizei beziehungsweise Onlinewache informieren.
Wichtig: Verwenden Sie dafür niemals eine Telefonnummer, die Ihnen der verdächtige Anrufer genannt hat. Suchen Sie die offizielle Nummer selbst heraus, beispielsweise auf der Rückseite Ihrer Bankkarte oder auf der offiziellen Internetseite der Bank.
iPhone: Rufnummer direkt blockieren
Auf aktuellen iPhones kann eine einzelne Rufnummer direkt aus der Anrufliste blockiert werden. Öffnen Sie die Telefon-App, suchen Sie den entsprechenden Anruf und wählen Sie die Informationen zur Nummer aus. Dort kann die Rufnummer blockiert werden.
Apple bietet darüber hinaus mehrere Schutzfunktionen gegen unbekannte und als Spam erkannte Anrufe.
Unbekannte Anrufer stummschalten
Unter aktuellen iOS-Versionen können unbekannte Anrufer automatisch stummgeschaltet und an die Voicemail weitergeleitet werden.
Der Weg kann je nach iOS-Version leicht unterschiedlich aussehen:
Einstellungen → Apps → Telefon → unbekannte Nummern beziehungsweise Anruffilterung
Apple bietet dort unter anderem Funktionen zum Prüfen, Filtern und Stummschalten unbekannter Anrufer sowie zur Erkennung von Spam-Anrufen an.
Die offizielle Anleitung von Apple finden Sie unter:
Apple Support – Unbekannte Anrufer auf dem iPhone verwalten
Android: Rufnummer blockieren und als Spam melden
Bei Android-Smartphones hängt die genaue Bezeichnung der Menüs vom Hersteller und der verwendeten Telefon-App ab.
Bei der Google-Telefon-App funktioniert die Sperre grundsätzlich so:
- Telefon-App öffnen.
- Anrufliste öffnen.
- Den verdächtigen Anruf auswählen.
- „Blockieren/Spam melden“ auswählen.
Bei unterstützten Geräten können zusätzlich Spamanrufe automatisch herausgefiltert werden.
Bei der Google-Telefon-App befindet sich die Einstellung unter:
Telefon-App → Drei Punkte → Einstellungen → Anrufer-ID und Spam
Dort kann unter anderem die Funktion zum Herausfiltern von Spamanrufen aktiviert werden.
Google Support – Telefonnummern blockieren
Google Support – Anrufer-ID und Spamschutz
Android: Automatischen Anruffilter verwenden
Auf bestimmten Android-Geräten, insbesondere unterstützten Google-Pixel-Modellen, stehen zusätzliche Funktionen zur automatischen Anrufprüfung zur Verfügung.
Die Telefon-App kann einen unbekannten Anrufer zunächst nach dem Grund des Anrufs fragen und einen Anruf gegebenenfalls als Spam erkennen.
Das kann besonders hilfreich sein, wenn man grundsätzlich erreichbar bleiben möchte, aber nicht jeden unbekannten Anruf persönlich entgegennehmen will.
Google Support – Anrufe vor dem Annehmen filtern
Festnetz: Rufnummern im Router blockieren
Bei einem Festnetzanschluss sollte die Sperrfunktion nicht nur am Telefon selbst geprüft werden. Viele Haushalte verwenden heute einen Router als Telefonanlage. Dort lassen sich je nach Gerät einzelne Rufnummern oder komplette Nummernbereiche sperren.
Typischer Ablauf:
- Router-Oberfläche öffnen.
- Telefonie beziehungsweise Telefoniegeräte auswählen.
- Rufbehandlung, Anrufsperren oder Rufnummernsperren öffnen.
- Die verdächtige Nummer in die Sperrliste eintragen.
- Gegebenenfalls ganze Nummernbereiche sperren.
- Zusätzlich anonyme Anrufe blockieren, sofern diese Funktion angeboten wird.
Die genaue Bezeichnung ist abhängig vom Router. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Rufnummern sowohl am Endgerät als auch über den Router gesperrt werden können.
Festnetz: Anonyme Anrufe blockieren
Wer regelmäßig von unterdrückten Rufnummern angerufen wird, kann beim Anbieter beziehungsweise über die Telefonanlage eine sogenannte Anonymous Call Rejection, kurz ACR, aktivieren lassen.
Dabei werden Anrufe ohne übermittelte Rufnummer automatisch abgewiesen.
Achtung: Diese Funktion blockiert nicht automatisch jeden Betrugsanruf. Betrüger können eine Rufnummer anzeigen lassen, die zwar sichtbar ist, aber manipuliert wurde.
Bundesnetzagentur – Technische Schutzmöglichkeiten und Rufnummernsperren
Provider einschalten: Rufnummern ausdrücklich melden
Wer wiederholt von denselben oder ähnlichen Rufnummern angerufen wird, sollte seinen Telefonanbieter kontaktieren und die Nummern als mutmaßlichen Spam beziehungsweise Betrugsversuch melden.
Bei der Kontaktaufnahme sollte man nicht lediglich sagen „Ich bekomme Spam“. Sinnvoller ist eine möglichst konkrete Meldung:
- eigene Rufnummer
- Datum und Uhrzeit der Anrufe
- angezeigte Rufnummer
- Häufigkeit der Anrufe
- ob eine automatische Ansage verwendet wurde
- ob sich ein Callcenter-Mitarbeiter meldete
- welche Daten oder Zahlungen verlangt wurden
- ob eine Rückrufnummer genannt wurde
Bitten Sie den Anbieter ausdrücklich zu prüfen, welche technischen Sperrmöglichkeiten für Ihren Anschluss vorhanden sind.
Mustertext für den Provider
Betreff: Meldung mutmaßlicher Betrugsanrufe und Bitte um Sperrmöglichkeiten
„Hiermit melde ich wiederholte mutmaßliche Betrugs- beziehungsweise Spam-Anrufe auf meinem Anschluss. Die folgenden Rufnummern wurden bei mir angezeigt: [Rufnummern einfügen]. Die Anrufe erfolgten am [Datum/Uhrzeit]. Ich bitte um Prüfung, ob eine Sperrung dieser Rufnummern beziehungsweise entsprechender Rufnummernbereiche möglich ist und welche zusätzlichen Spam- und Betrugsschutzfunktionen für meinen Anschluss aktiviert werden können. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob eine Sperrung anonymer Anrufe beziehungsweise eine entsprechende ACR-Funktion verfügbar ist.“
Wichtig: Eine Sperre beim eigenen Telefon reicht nicht immer aus
Eine lokale Blockierung verhindert in erster Linie, dass die betreffende Nummer auf dem eigenen Gerät klingelt. Sie verhindert nicht, dass andere Menschen von derselben oder einer ähnlichen Nummer angerufen werden.
Außerdem können Betrüger die angezeigte Rufnummer wechseln. Deshalb ist es sinnvoll, verdächtige Anrufe zusätzlich dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu melden.
Die Bundesnetzagentur hat allein im Jahr 2025 insgesamt 85.158 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs erhalten und rund 6.200 Rufnummern abgeschaltet. Zu den von der Behörde bearbeiteten Problemen gehören unter anderem belästigendes Anrufverhalten, automatische Bandansagen, Fake-Hotlines und Rufnummernmanipulation.
Bundesnetzagentur: Verdächtige Rufnummer melden
Die Bundesnetzagentur bietet verschiedene Beschwerdeformulare für Probleme mit Rufnummern an.
Je nach Fall kommen insbesondere folgende Kategorien infrage:
- belästigende Anrufversuche
- unerlaubte Telefonwerbung
- Rufnummernmanipulation
- automatische Bandansagen
- Ping-Anrufe
- sonstiger Rufnummernmissbrauch
Die angezeigte Rufnummer, Datum und Uhrzeit sowie eine möglichst genaue Beschreibung des Gesprächs sollten dokumentiert werden.
Bundesnetzagentur – Beschwerden zu Ärger mit Rufnummern
Bundesnetzagentur – Rufnummernmanipulation melden
Unerlaubte Telefonwerbung ist rechtswidrig
Handelt es sich um einen Werbeanruf gegenüber einem Verbraucher, gilt in Deutschland grundsätzlich: Für Telefonwerbung ist eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
§ 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ausdrücklich für unzulässig.
Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen ein Callcenter mit den Anrufen beauftragt. Die Bundesnetzagentur kann bei nachgewiesenen unerlaubten Werbeanrufen Bußgelder verhängen.
Wichtig: Betrugsanruf und unerlaubte Werbung sind rechtlich nicht dasselbe
Wer versucht, mit einem Telefonanruf an Passwörter, Bankdaten oder andere sensible Informationen zu gelangen, begeht nicht einfach nur unerlaubte Telefonwerbung.
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass reine Phishing- und Betrugsanrufe nicht über das Verfahren für unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden. Bei einem konkreten Betrugsverdacht sind deshalb die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Deshalb gilt: Bei einem echten Betrugsverdacht nicht nur die Rufnummer bei der Bundesnetzagentur melden, sondern zusätzlich Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft einschalten.
Bundesnetzagentur – Wann ein Anruf als unerlaubte Telefonwerbung gilt
Strafanzeige bei Betrugsverdacht
Wenn der Anrufer versucht hat, Geld zu erlangen, Zugangsdaten abzugreifen, sich als Bankmitarbeiter, Polizist oder Angehöriger auszugeben, Sie zu einer Überweisung zu bewegen oder Sie unter Druck zu setzen, sollte der Vorgang der Polizei gemeldet werden.
In Deutschland können viele Straftaten über die offizielle Onlinewache der Polizeien der Länder angezeigt werden.
Polizei – Onlinewache der deutschen Bundesländer
Bei einer akuten Bedrohung oder wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, sollte nicht die Onlinewache verwendet werden. In einem solchen Fall ist die Polizei über 110 zu kontaktieren.
Beweise sichern – aber Telefonate nicht heimlich aufnehmen
Beweise sind für eine spätere Anzeige besonders wichtig. Sichern Sie deshalb Anruflisten, Screenshots, SMS, E-Mails, Chatnachrichten, Zahlungsaufforderungen und sonstige Unterlagen.
Vorsicht bei heimlichen Tonaufnahmen: In Deutschland kann das unbefugte Aufnehmen eines nichtöffentlich gesprochenen Wortes nach § 201 StGB strafbar sein. Deshalb sollte ein Telefonat nicht einfach heimlich mit einer Aufnahme-App mitgeschnitten werden.
Stattdessen sollte der Gesprächsinhalt unmittelbar nach dem Anruf schriftlich dokumentiert werden. Zeitpunkt, Rufnummer, Namen, behauptete Organisation und konkrete Forderungen können für Ermittlungen sehr hilfreich sein.
Gesetze im Internet – § 201 StGB
Datenschutz: Woher haben die Anrufer meine Telefonnummer?
Wenn ein Unternehmen identifizierbar ist, kann es sinnvoll sein, schriftlich Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden und aus welcher Quelle die Daten stammen.
Die Bundesnetzagentur empfiehlt bei bekannten Anrufern ebenfalls, eine Datenauskunft anzufordern und einer weiteren Kontaktaufnahme zu widersprechen.
Wer keinen weiteren Werbekontakt wünscht, sollte dies eindeutig erklären und die Nutzung der eigenen Telefonnummer zu Werbezwecken untersagen beziehungsweise eine zuvor erteilte Werbeeinwilligung widerrufen.
Bundesnetzagentur – Schutzmöglichkeiten bei unerlaubter Telefonwerbung
Was tun, wenn nach dem Anruf plötzlich eine Rechnung kommt?
Wenn nach einem verdächtigen Anruf eine Rechnung, Vertragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung eintrifft, sollte diese nicht einfach bezahlt werden.
Prüfen Sie zunächst, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Bei untergeschobenen Verträgen bestehen je nach Situation Möglichkeiten, den Vertrag anzufechten oder zu widerrufen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass telefonisch geschlossene Verträge häufig innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Je nach Vertrag und Informationslage können längere Fristen gelten.
Wichtig: Einen angeblichen Vertrag nicht einfach ignorieren, sondern schriftlich widersprechen beziehungsweise widerrufen und den Versand des Schreibens nachweisbar dokumentieren.
Verbraucherzentrale – Hilfe gegen unerwünschte Telefonwerbung
Wenn bereits Geld überwiesen wurde
Wenn infolge eines Telefonbetrugs bereits Geld überwiesen wurde, zählt jede Minute.
- Sofort die Bank kontaktieren.
- Nach Möglichkeit einen Überweisungsrückruf beziehungsweise eine Rückholung der Zahlung verlangen.
- Bei Kartenzahlungen die Bank beziehungsweise den Kartenanbieter kontaktieren.
- Bei missbrauchten Zugangsdaten das betreffende Konto sichern.
- Passwörter ändern.
- Strafanzeige erstatten.
- Alle Zahlungsbelege und Kommunikationsdaten sichern.
Je schneller die Bank informiert wird, desto größer können die Möglichkeiten sein, eine noch nicht endgültig ausgeführte Zahlung zu stoppen oder weitere Schäden zu verhindern.
Auch Angehörige und ältere Menschen warnen
Telefonbetrug trifft nicht nur besonders vorsichtige oder besonders unvorsichtige Menschen. Betrüger arbeiten gezielt mit psychologischem Druck, professionellen Gesprächsleitfäden und inzwischen auch mit automatisierten Technologien.
Besonders sinnvoll ist deshalb eine gemeinsame Familienregel:
Kein Familienmitglied überweist aufgrund eines unerwarteten Telefonanrufs Geld.
Bei angeblichen Notfällen wird aufgelegt und die betreffende Person über eine bereits bekannte Telefonnummer zurückgerufen.
Zusätzlich kann innerhalb der Familie ein persönliches Kennwort vereinbart werden, das ein unbekannter Anrufer nicht kennen kann.
Fazit: Nicht diskutieren – auflegen, blockieren, melden
Bei den oben aufgeführten Rufnummern sollte aufgrund der vorliegenden Warnmeldung besondere Vorsicht gelten. Eine technische oder behördliche Bestätigung, dass jede einzelne Nummer tatsächlich einem Betrugs-Callcenter zugeordnet ist, liegt derzeit nicht vor. Gerade wegen möglicher Rufnummernmanipulation ist die angezeigte Nummer allein kein sicherer Beweis für die Identität des Anrufers.
Wer einen unerwarteten Anruf erhält und Zweifel hat, muss sich nicht rechtfertigen. Auflegen ist jederzeit erlaubt.
Danach gilt die sinnvolle Reihenfolge:
- Nicht zurückrufen.
- Keine Daten preisgeben.
- Rufnummer blockieren.
- Anruf und Rufnummer dokumentieren.
- Provider über wiederholte Anrufe informieren.
- Rufnummernmissbrauch der Bundesnetzagentur melden.
- Bei Betrugsverdacht Strafanzeige erstatten.
- Bei finanziellen Schäden sofort die Bank informieren.
Quellen
- Bundesnetzagentur – Rufnummernmanipulation
- Bundesnetzagentur – Beschwerden zu Ärger mit Rufnummern
- Bundesnetzagentur – Unerlaubte Telefonwerbung
- Bundesnetzagentur – Schutzmöglichkeiten und Rufnummernsperren
- Bundesnetzagentur – Beschwerden und Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch
- Polizei-Beratung – Schockanrufe
- Polizei – Onlinewachen der Bundesländer
- Apple Support – Unbekannte Anrufer auf dem iPhone verwalten
- Google Support – Telefonnummern blockieren
- Google Support – Anrufer-ID und Spamschutz
- Google Support – Anrufe vor dem Annehmen filtern
- Gesetze im Internet – § 7 UWG
- Gesetze im Internet – § 201 StGB
- Verbraucherzentrale – Ungewollte Werbeanrufe
