1 KLs 2XX Js 118XXX-25

FPA SWN • LG-A

 

Auszug Anklageschrift

Angeklagter 1: Mihail D.
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl in drei tatmehrheitlichen Fällen, in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Menschenhandel in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zur besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung und versuchte Anstiftung zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl

Angeklagter 2: Bernhard W.
Beihilfe zum besonders schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung, Beihilfe zum schweren Wohnungseinbruchdiebstahl in drei tatmehrheitlichen Fällen, in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur Sachbeschädigung, Beihilfe zum Menschenhandel und Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl in Tateinheit Beihilfe zur Sachbeschädigung

Angeklagter 3: Vitali T.

Schwerer WohnungseinbruchdibstahI in Tateinheit mit Sachbeschädigung

 

Tathergang

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei Angeklagten Anklage erhoben und wirft der Gruppe vor, eine Serie von schweren Einbrüchen sowie gezielte Ausbeutung von Landsleuten begangen zu haben. Die Ermittlungen zeichnen das Bild einer straff organisierten Bande, die mit hoher krimineller Energie im Raum Augsburg, Stadtbergen und Aystetten agierte. Auch in Königsbrunn soll ein Raubüberfall mit Körperverletzung und ein Einbruchgeschehen in Bobingen.

Einbrüche mit System und hoher Beute

Den Beschuldigten werde mehrere Wohnungseinbrüche im Jahr 2025 zugerechnet. Dabei gingen sie äußerst methodisch vor:

  • In Augsburg und Stadtbergen drangen Täter über Fenster un Wohnhäuser ein, während Komplizen im Fluchtauto breitstanden.
  • Besonders lukrativ war ein Fall in Stadtbergen, bei dem unter anderem eine Luxusuhr und Schmuck im geschätzten Gesamtwert von rund 23.000 € entwendet wurden.
  • In einem anderen Fall in Augsburg wurde gezielt das Dachfenster einer Wohnung zerstört, um an Wertgegenstände zu gelangen.

Menschenhandel und versuchte Nötigung

Ein zentraler Aspekt der Anklage ist die Rekrutierung eines Mannes aus Moldawien. Ihm wurde unter dem Vorwand einer legalen Arbeitsvermittlung die Reise nach Deutschland finanziert. Nach der Ankunft in Augsburg wurde er jedoch in einer Gartenlaube untergebracht und unter Druck gesetzt, Straftaten zu begehen.

Als der Mann sich weigerte, die befohlenen Taten auszuführen – darunter ein geplanter Raubüberfall auf eine Seniorin unter dem Vorwand einer Paketzustellung-, wurde er massiv bedroht und körperlich misshandelt. Die Hintermänner drohten ihm unter anderem damit, ihn „in den Wald zu fahren“. Der Betroffene konnte sich schließlich befreien und vertraute sich der Polizei an.

Logistische Unterstützung

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Bande auf ein Netzwerk von Unterstützern zurückgreifen konnte. Diese stellten nicht nur Unterkünfte wie Gartenhäuser zur Verfügung, sondern liehen den Haupttätern auch Fahrzeuge für die Tatbegehung und die Flucht ins Ausland.


 

Zeugenaussagen

Geschädigte E-U.D sagte aus, dass es gegen 09:00 Uhr eines Februartages 2024 geläutet habe. Ein ihr unbekannter Mann stand mit einem „Paket unter dem Arm“ vor der Tür. Da sie ihn als einen „Paketboten“ hielt, öffnete sie diesen die Tür. Dies tat sie, weil sie immer wieder mal für die Nachbarin Pakete annahm. Als sie jedoch merkte, dass etwas „faul“ war, versuchte sie die Tür wieder zu schließen, doch der Täter stieß sie zu Boden, fesselte sie mit „Panzertape“ (über den ganzen Körper) und stellte eine „Sitzbank“ auf die Geschädigte. Er durchsuchte das Ganze Haus nach Wertgegenständen und stahl u.a. Bargeld, Schmuck, Erbstücke. Zwischendurch kam er zu ihr zurück, stellte die Bank zurück, nur um dieselbige wieder über die Geschädigte zu stellen um anschließend den Keller zu durchsuchen. Eine Besonderheit war, dass die Geschädigte es schaffte, dem Täter die Maske vom Kopf zu ziehen. Dies schockierte den Täter nur kurzzeitig, setze sich die Mütze wieder auf und machte weiter. Am Ende drohte er die Geschädigte mit dem Tode (Kopf ab Geste), sollte sie die Polizei anrufen und verschwand.

 

Es sprachen weitere Zeugen, darunter eine Richterin, PolizeibeamteInnen aus sowie die Nichte der Geschädigten.

 

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=====Im Zuge einer Presseanfrage haben wir um die geschwärzte Angeschrift gebeten, um relevante Abschnitte zu zitieren (Wortlaut wird geändert) =====