Euro Collect GmbH

Wenn ein Inkassodienstleister Forderungen, unter Androhung von Strafanzeigen, geltend macht

Schon merkwürdig das windige Geschäftemacher sich als Inkassodienstleister ordentlich anmelden, alles seriös wirken lassen nur um mit fragwürdigen Geschäftspraktiken an mutmaßliche Schuldner:Innen heranzutreten.

Uns erreichte ein Fall aus Sachsen-Anhalt, wonach Euro Collect GmbH 168,92 € und man habe angeblich „IP-Verbindungsdaten“ und der Teilnehmer habe sich per SMS verifiziert. Das alles sei Teil eines der eingerichteten Sicherheitstechnik.

[Bilder und Links am Ende des Artikels]

Die Abzocke mit Nötigung

Euro Collect GmbH, Niederstr. 15 – 40789 Monheim am Rhein (NRW), will sich sogar in Zukunft als Zahlungsdienstleister aufstellen und beantrage bei der Bafin die Zulassung.
Mit über 2.500 Strafanzeigen soll Euro Collect GmbH vermeintliche „Preller“ gedroht haben und bot im selben Atemzug eine schnelle unkomplizierte Lösung an: Raten- oder Vollzahlung.

Der Gesetzgeber nennt diese Praktik eine unverhältnismäßige unzumutbare Nötigung. Die Nötigung selbst ist strafbar.

VeriPay Masche mit kostenloser Kreditkarte

Euro Collect GmbH fällt im Zusammenhang mit VeriPay B.V. auf. Hier versucht VeriPay BV kostenlose Kreidtkarten zu verteilen um dann Forderungen geltend zu machen und schaltet dazu Euro Collect GmbH ein.

Sind diese Forderungen berechtigt und sollte man sie zahlen?

Laut „spam-info.de“ sollte man diese Forderungen nicht bezahlen.

Zitat:

Nein, das müssen Sie nicht. Nicht nur, dass die E-Mail von keinem offiziellen Schuldnerregister kommt, die Webseite nicht existent ist und auch das Zahlungsziel von 2 Werktagen nicht regelkonform ist, es kommt auch hinzu, dass Sie nichts bestellt haben.

Was Sie nicht bestellen, müssen Sie auch nicht bezahlen – insofern können Sie sich im Grunde beruhigt zurückkehnen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, der Euro Collect GmbH, ein Schreiben zu der unberechtigten Forderung zukommen zu lassen. Die Verbraucherezentrale bietet hierfür einen kostenlosen Musterbrief zum Download an.

Zitatende

Auch die Website gibt nichts brauchbares her

Die offizielle Website von Euro Collect GmbH wirkt verbilligt. Die Website ist recht klein, enthält wenig nützliche Informationen. Kein Alleinstellungsmerkmal für Seriosität, aber andere Inkassen informieren Verbraucher und „Mandanten“ wesentlich besser.

Redaktionelle Meinung

Wenn Sie schon Post von einem Inkasso erhalten, lassen Sie diese von einem Rechtswanwalt Ihres Vetrauen prüfen und beantworten. Betrügerische Inkassen haben kein Interesse auf eine rechtliche Verfolgung geschweige daran, dass ein Gericht den Fall auf dem Schreibtisch bekommt und entscheiden muss. Denn ab diesen Zeitpunkt ist dieses Inkasso dann öffentlich negativ in Erscheinung getreten und die Maschinerie der Justiz und Ermittlungsbehörden beginnt zu arbeiten.

Antworten Sie nicht auf Inkassoschreiben, sondern geben Sie das Schreiben unverzüglich Ihrem Anwalt.


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Gerichtsurteil

  1. Gerichtsurteil vom Landgericht Düsseldorf gegen Euro Collect GmbH (Edward Müller) als PDF
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