Unseriöser Anwalt | P.2

[FPA SWN | Sachsen-Anhalt]

Fortsetzung von: Unseriöser Anwalt


Das hallesche Gericht bestätigt den Widerspruch der Mitteilerin Frau M., damit hat Herr RA Alexander Hoffmann seine erste Abfuhr kassiert!

Die Mitteilerin hat uns ein anwaltliches Schreiben, welches wir (aus Datenschutz-/ und Persönlichkeitsrechtsgründen) geschwärzt haben, zukommen lassen, worin Forderungen gegen eine Familienangehörige geltend gemacht werden.

Auffällig ist, dass im Vorfeld offenbar keine Recherche betrieben wurde (Meldeauskünfte beim EWA (Einwohnermeldeamt), um die exakte Adressdaten zu erhalten. Stattdessen bevorzugte RA Alexander Hoffmann die Mitteilerin damit zu behelligen und wirft ihr nun vor, gegen das Postgeheimnis verstoßen zu haben.

Fakt aber ist, der RA Hoffmann adressierte das Schreiben an die Mitteilerin und nannte die eigentliche Empfängerin als „CO“.

Wir haben versucht, im Rahmen unsere Recherche, den RA Alexander Hoffmann im Internet zu finden. Allerdings sagen alle gängigen Suchmaschinen, dass es keine Einträge über ihn gibt.
Das hat zwar keine Aussagekraft darüber, wie seriös ein Jurist ist, aber wir wissen, durch uns zugesandte Materialien, dass der RA Alexander Hoffmann unseriös wirkt.

  • Beschuldigt die Mitteilerin zu Unrecht, der Beihilfe des Betrugs ./. Diebstahl zum Nachteil seiner Mandantin Frau J. F.
  • Bezichtigt die Mitteilerin zu Unrecht, gegen das Briefgeheimnis verstoßen zu haben.
  • Unterstellt der Mitteilerin zu Unrecht, die eigentliche Beschuldigte „decken“ zu wollen (Strafvereitelung).
  • Sein Schriftsatz selbst wirkt unseriös.
    (Ein Haftbefehl kann nur schwer durchgesetzt werden, da die stets die Unschuldsvermutung zu beachten wäre. Und wenn sich Personen auf anwaltliche Post nicht melden, kann hierauf kein Haftbefehl begründet werden. Die Gerichte kennen da andere, wirksamere Methoden).
  • Es ist zudem unseriös, wenn ein Rechtsbeistand einer Gegenseite, die vermeintliche Sub-Beschuldigte via „WhatsApp“ kontaktiert und sie darüber hinaus versucht einzuschüchtern.

Wir haben einen Juristen, Fachanwalt für Strafrecht, der mitteilte, es sei nicht üblich, dass gegnerische Anwälte direkten Kontakt mit der Gegenseite suchen. Der Regelfall sei der, dass Anwälte mittels Schriftsätzen sich auf Sachverhalte einlassen, zudem der RA Alexander Hoffmann bereits wusste, dass die Mitteilerin selbst anwaltlich vertreten wird.

Dass Herr RA Alexander Hoffmann Rechtsanwalt ist, ist unstreitig, da ein „Mahnbescheid“ gegen die eigentliche Beschuldigte (nicht unsere Mitteilerin) erlassen wurde.
Mahngerichte prüfen nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen, sondern fordert die Schulderin/ den Schuldner zur Zahlung der geltend gemachten Forderung auf, oder teilt mit, dass binnen einer Frist Widerspruch gegen die Forderung gestellt werden kann.

Das anwaltliche Schreiben an die Mitteilerin

Abgesehen von grammatischen Fehlern liest sich das Schreiben so, als wäre das eine Dokumentenvorlage. Das sind vorgefertigte „Musterschreiben“, um die Arbeit zu erleichtern.