
Gerichte bestätigen: Berlin verbietet propalästinensische Demonstrationen wegen Antisemitismusgefahr
Berlin erlebt seit längerer Zeit eine angespannte Debatte um Demonstrationen im Kontext des Nahostkonflikts. Insbesondere propalästinensische Kundgebungen stehen immer wieder im Fokus, da die Berliner Polizei und Gerichte in vielen Fällen die Gefahr von Gewalttätigkeiten, volksverhetzenden und antisemitischen Äußerungen sehen. Diese Gefahrenprognose führt regelmäßig zu Verboten.
Wiederholte Verbote durch die Behörden
Die Berliner Versammlungsbehörde und die Polizei haben in der Vergangenheit, insbesondere nach den Terroranschlägen der Hamas vom 7. Oktober 2023 sowie bei Gedenktagen wie dem sogenannten Nakba-Tag, mehrere angemeldete propalästinensische Demonstrationen untersagt. Die Begründung stützt sich dabei häufig auf Erfahrungen aus früheren, thematisch ähnlichen Versammlungen, bei denen es zu antisemitischen Parolen, Aufrufen zur Gewalt gegen Israel, dem Werfen von Flaschen und Steinen auf Polizeibeamte und Angriffe auf Pressevertreter kam.
Bestätigung durch die Gerichte
Gerichte in Berlin, darunter das Verwaltungsgericht (VG) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG), haben diese Verbote in Eilverfahren mehrfach bestätigt. Sie sehen die Gefahrenprognose der Polizei als plausibel an und stufen die Verbote als verhältnismäßig ein, da die Gefahr einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – insbesondere durch israelfeindliche und antisemitische Äußerungen – als hoch betrachtet wird.
So bestätigte das OVG im April 2023 das Verbot einer propalästinensischen Demonstration, da der Verlauf ähnlicher Versammlungen die Befürchtung volksverhetzender und antisemitischer Äußerungen rechtfertige. Auch im Mai 2022 wurden Verbote bestätigt, da die geplanten Veranstaltungen als „hochgradig israelfeindlich“ und damit in den Bereich des Antisemitismus reichend eingestuft wurden. Die Negierung des Existenzrechts Israels wird von den Gerichten als geeignet angesehen, Gewaltbereitschaft zu vermitteln.
Kontroverse und Kritik
Die wiederholten Verbote führen regelmäßig zu Kritik. Organisationen wie Amnesty International weisen darauf hin, dass Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Palästina-solidarischen Stimmen als sehr schwerwiegend empfunden werden und Diskursräume enger werden. Auch die pauschalen Verbote bestimmter Symbole oder sogar von Sprachen auf Demonstrationen sorgen für Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.
Die Gerichtsentscheidungen betonen jedoch die Notwendigkeit, Straftaten wie Volksverhetzung und die Billigung des Hamas-Terrors zu verhindern.
Im Gegensatz zu den Berliner Entscheidungen hat es in anderen Städten, wie in Bremen, auch gerichtliche Urteile gegeben, die propalästinensische Demonstrationen unter gelockerten Auflagen erlaubten und argumentierten, dass Meinungen, auch wenn sie rassistisch oder antisemitisch seien, von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können, solange sie nicht strafbar sind. Im Kontext des Nahostkonflikts und der Gefahr von Antisemitismus bleibt die Situation in Berlin jedoch weiterhin von strikteren Verboten und Auflagen geprägt.
Das Video Pro-Palästina-Proteste: Dürfen die Demos verboten werden? – YouTube bietet einen Einblick in die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Verbote von propalästinensischen Demonstrationen in Berlin, die oft wegen der Befürchtung antisemitischer Vorfälle erlassen wurden.