[FPA SWN | SJZ]
Viereinhalb Jahre Haft für Halid S.: Urteil nach homophobem Angriff in Augsburg
Das Landgericht Augsburg hat am Montag das Urteil gegen vier junge Männer gefällt, die im Sommer 2023 zwei Passanten in der Maximilianstraße brutal angegriffen hatten. Der Hauptangeklagte, der 23-jährige Halid S., wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. S. war bereits 2019 bundesweit in die Schlagzeilen geraten, als er am Augsburger Königsplatz einen Feuerwehrmann mit einem einzigen Faustschlag tödlich verletzt hatte.
Homophobes Motiv wirkt strafverschärfend
In der Urteilsbegründung hob die Kammer hervor, dass die Tat durch eine feindselige Gesinnung gegenüber Homosexuellen geprägt war. Die Gruppe hatte ihre Opfer zunächst gezielt beleidigt und anschließend mit massiven Faustschlägen und Tritten traktiert. Das Gericht wertete diese menschenverachtende Motivation als strafverschärfend. Zwar hatten die Angeklagten über ihre Anwälte Geständnisse abgelegt und die Gewalt eingeräumt, schoben ihr Verhalten jedoch auf eine Enthemmung durch den massiven Konsum von Wodka und Kokain.
Unterschiedliche Strafmaße für die Mitangeklagten
Neben Halid S. mussten sich drei weitere junge Männer im Alter zwischen 19 und 20 Jahren verantworten. Das Gericht verhängte gegen sie gestaffelte Jugendstrafen:
Ein 20-jähriger Mittäter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung.
Zwei weitere Beteiligte (19 und 20 Jahre alt) wurden zu Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Als Bewährungsauflage müssen diese beiden Angeklagten Schmerzensgeld an die Opfer zahlen und sich strikten Kontrollen unterziehen.
Rückfall kurz nach Haftentlassung
Besonders kritisch wurde die Rückfallgeschwindigkeit von Halid S. betrachtet. Erst kurz vor der Tat in der Maximilianstraße hatte er seine volle Jugendstrafe für den tödlichen Vorfall von 2019 verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn ursprünglich sogar eine noch höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf ein milderes Urteil gehofft hatte. Die Kammer sah es jedoch als notwendig an, mit dem Urteil ein deutliches Signal gegen Hasskriminalität und Gewalt im öffentlichen Raum zu setzen.
Zitatquelle: BR24: Homophobe Attacke
