KI Inhalte

Hinweis zur Veröffentlichung vorläufiger oder nicht abschließend verifizierter Informationen

Unsere Redaktion verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen und transparenten Berichterstattung im Einklang mit dem Pressekodex und dem geltenden Presserecht. Dazu gehört auch der sachgemäße Umgang mit Informationen, deren Echtheit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht vollständig bestätigt werden kann.

In Ausnahmefällen veröffentlichen wir vorläufige oder noch nicht abschließend verifizierte Nachrichten, wenn diese ein erhebliches öffentliches Interesse betreffen. Solche Artikel werden klar und sichtbar mit dem Hinweis „Nicht verifiziert“ gekennzeichnet. Dadurch machen wir transparent, dass es sich um Informationen handelt, die sich noch im Prüfprozess befinden.

Die Veröffentlichung erfolgt, um die Öffentlichkeit zeitnah über relevante Entwicklungen zu informieren und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, Berichte fortlaufend zu aktualisieren oder zu korrigieren, sobald offizielle, unabhängige oder umfassendere Quellen vorliegen.

Dieses Vorgehen ist mit dem Pressekodex vereinbar und stützt sich insbesondere auf folgende Grundsätze:

  • Sorgfaltspflicht (§ 2): Unbestätigte Informationen werden erkennbar gemacht und korrekt eingeordnet.

  • Trennung von Fakten und Bewertungen (§ 3): Vorläufige Angaben werden klar als solche gekennzeichnet.

  • Berichtigungspflicht (§ 6): Neue Erkenntnisse führen zeitnah zu Anpassungen, Ergänzungen oder Neufassungen der Artikel.

Unsere Redaktion versteht journalistische Verantwortung als laufenden Prozess: Informationen werden nicht nur veröffentlicht, sondern kontinuierlich geprüft, aktualisiert und verlässlich dokumentiert. So stellen wir sicher, dass unsere Berichterstattung trotz anfänglicher Unsicherheiten verständlich, transparent und jederzeit nachvollziehbar bleibt.


Genutzte KI’s: ChatGPT (OpenAI), GROK (X.AI), Gemini (Google LLC)
Verwendungsart: Generische Artikelerstellung mit Quellenverfolgung/ Quellenangaben
Kennzeichnung: „KI generiert“ // „KI Inhalt“ // „nicht verifiziert“


Gekennzeichnete KI-Inhalte sind nicht abschließend und werden von uns fortlaufend geprüft und, falls erforderlich, aktualisiert oder ersatzlos entfernt!

Faktencheck – Unsere besondere Pflicht im Journalismus

Der Faktencheck ist für uns eine zentrale und unverzichtbare Pflicht journalistischer Arbeit. Wir tragen die Verantwortung, alle veröffentlichten Informationen sorgfältig, nachvollziehbar und transparent zu prüfen, bevor wir sie an die Öffentlichkeit weitergeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Pressekodex, insbesondere aus der Sorgfaltspflicht (§ 2), die uns dazu anhält, jede Nachricht gründlich auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Herkunft zu überprüfen.

Unser Faktencheck umfasst:

  • Prüfung und Bewertung der Quellen: Wir bewerten die Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit unserer Informationsquellen.

  • Verifikation durch unabhängige Stellen: Wir gleichen Angaben mit weiteren Daten, Dokumenten, offiziellen Mitteilungen oder unabhängigen Berichten ab.

  • Klare Kennzeichnung von Unsicherheiten: Unbestätigte Informationen werden von uns eindeutig als solche dargestellt.

  • Laufende Aktualisierung: Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, korrigieren oder ergänzen wir unsere Inhalte zeitnah und transparent.

Mit unserem Faktencheck stellen wir sicher, dass unsere Berichterstattung zuverlässig bleibt und der Öffentlichkeit Orientierung bietet. Diese Aufgabe ist nicht nur ein redaktioneller Standard, sondern eine besondere ethische Verantwortung, die wir sehr ernst nehmen.

Gerade in Zeiten schneller digitaler Informationsverbreitung ist der konsequente Faktencheck für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit – er schützt vor Fehlinterpretationen, beugt Desinformation vor und stärkt das Vertrauen unserer Leserinnen und Leser.