Letzte Verteidigungswelle

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In Hamburg hat ein bemerkenswerter Prozess begonnen, der ein Schlaglicht auf die zunehmende Radikalisierung Minderjähriger wirft. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) müssen sich seit dem 5. März 2026 mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) verantworten.

Hier ist ein Überblick über die Hintergründe und die Anklagepunkte:


Terror aus dem Kinderzimmer: Der Prozessauftakt

Die Bundesanwaltschaft wirft den insgesamt acht Angeklagten (sieben mutmaßliche Mitglieder, ein Unterstützer) vor, eine terroristische Vereinigung gebildet oder unterstützt zu haben. Das Besondere an diesem Fall ist das Alter der Beschuldigten: Viele von ihnen waren zum Zeitpunkt der Taten erst zwischen 14 und 18 Jahre alt.

Die Kernvorwürfe

Die Gruppe soll das Ziel verfolgt haben, durch schwere Gewalttaten die demokratische Grundordnung zu erschüttern und eine „Gewaltspirale“ in Gang zu setzen. Die Anklage umfasst unter anderem:

  • Bildung einer terroristischen Vereinigung: Vernetzung primär über Messenger-Dienste wie WhatsApp.

  • Versuchter Mord: Ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024, bei dem ein hoher Sachschaden entstand und nur durch Zufall keine Menschen starben.

  • Anschläge auf Geflüchtete: Geplante und teils ausgeführte Attacken auf Asylbewerberunterkünfte, unter anderem in Thüringen (Schmölln) und Brandenburg (Senftenberg).

  • Gefährliche Körperverletzung: Angriffe auf politische Gegner und Personen, die die Gruppe als „ideologische Feinde“ markierte.


Struktur und Ideologie

Trotz ihres jungen Alters agierte die „Letzte Verteidigungswelle“ laut Ermittlern mit erschreckender Professionalität und ideologischer Verfestigung.

MerkmalDetails
IdeologieNationalsozialistisch, rassistisch, Ziel des Erhalts der „weißen Rasse“.
HierarchieFeste Rollenverteilung, inklusive Titeln wie „Propagandaminister“.
VernetzungBundesweit (u.a. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Hessen).
RädelsführerBenjamin H., Lenny M. und Jason R. (teils erst 15 Jahre alt bei Tatbeginn).

Bedeutung des Verfahrens

Der Prozess wird vor dem Staatsschutzsenat des OLG Hamburg geführt. Da viele Angeklagte zur Tatzeit minderjährig waren, findet das Verfahren nach Jugendstrafrecht statt. Dies bedeutet, dass der Fokus primär auf dem Erziehungsgedanken liegt, wenngleich die Schwere der Vorwürfe (Terrorismus und Mordversuch) auch empfindliche Jugendstrafen nach sich ziehen kann.

Hintergrund: Sicherheitsexperten warnen seit Jahren davor, dass sich rechtsextreme Radikalisierung immer weiter in jüngere Alterskohorten verlagert. Die „Letzte Verteidigungswelle“ gilt als eines der extremsten Beispiele für dieses Phänomen.

Der Prozess ist zunächst bis Ende Mai 2026 angesetzt. Ein Urteil könnte nach aktuellem Stand am 21. Mai 2026 fallen.


Der Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg zeichnet sich durch die extreme Jugend der Angeklagten und hohe Sicherheitsvorkehrungen aus.

Hier sind die Details zu den Sicherheitsmaßnahmen, den Profilen der Hauptbeschuldigten und die Quellenbelege:


Sicherheitsmaßnahmen und Prozessführung

Das Gericht hat zum Prozessauftakt am 5. März 2026 spezifische Anordnungen getroffen, um den Schutz der Beteiligten und den ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten:

  • Personenkontrollen: Besucher und Medienvertreter müssen sich einer intensiven Sicherheitskontrolle unterziehen. Das Mitführen von Waffen, Gassprays oder potenziell gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt.

  • Ausschluss der Öffentlichkeit: Zwar war der Auftakt öffentlich, doch hat das OLG die Möglichkeit, die Öffentlichkeit für weite Teile des Verfahrens auszuschließen. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und der Resozialisierungschancen der teils minderjährigen Angeklagten gemäß dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).

  • Medienverfügung: Es gibt strenge Auflagen für Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal, um die Identität der jugendlichen Beschuldigten zu schützen.


Profile der Hauptbeschuldigten

Die Gruppe zeichnete sich durch eine feste Rollenverteilung aus. Die Bundesanwaltschaft benennt insbesondere drei junge Männer als Rädelsführer:

  • Benjamin H.: Gilt als einer der Ideengeber und Administratoren der Gruppe. Er soll maßgeblich an der strategischen Planung der Anschläge und der Vernetzung der Mitglieder über Messenger-Dienste beteiligt gewesen sein.

  • Lenny M.: Er wird als besonders radikal beschrieben. Ihm wird unter anderem versuchter Mord im Zusammenhang mit dem Brandanschlag in Altdöbern vorgeworfen. In einem Video soll er die Tat angekündigt und Mitstreiter mit „Sieg Heil“ zum „Rassenkrieg“ aufgerufen haben.

  • Jason R.: Ebenfalls als Rädelsführer angeklagt. Er war Teil des harten Kerns, der die ideologische Ausrichtung der Gruppe (Nationalsozialismus, rassistische „Überlegenheit“) festigte.

  • Ben-Maxim H. (14 Jahre): Einer der jüngsten Beschuldigten. Er soll unter anderem eine Rede für Lenny M. verfasst haben, die zur Motivation für terroristische Anschläge dienen sollte.

  • Devin K.: Ihm wird vorgeworfen, Pyrotechnik aus Tschechien für geplante Anschläge beschafft zu haben. Zudem soll er an gewaltsamen Übergriffen auf Personen beteiligt gewesen sein, die die Gruppe eigenmächtig als „pädophil“ markiert hatte.


Quellenverzeichnis

Die Informationen basieren auf Berichten führender Medienhäuser sowie offiziellen Mitteilungen der Justizbehörden:

  1. Der Generalbundesanwalt: Pressemitteilungen zur Anklageerhebung (Dezember 2025) und zu den Festnahmen (Mai 2025). Link zur Website

  2. ZDFheute: Bericht zum Prozessauftakt in Hamburg vom 05.03.2026 („Jung und Terrorist: Letzte Verteidigungswelle vor Gericht“).

  3. taz.de: Hintergrundbericht von Konrad Litschko („Terrorprozess gegen Jungnazis: Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg“, März 2026).

  4. Tagesspiegel: Meldung zum Prozessstart und zur Radikalisierung der Gruppe (März 2026).

  5. Justiz-Portal Hamburg: Bekanntmachung der Sicherungs- und Medienverfügung der Vorsitzenden des Staatsschutzsenats (März 2026).

  6. Amadeu Antonio Stiftung: Analyse zur „Neuen rechtsextremen Jugendkultur“ im Kontext der LVW-Razzien.