Satzung des Journalistenvereins FPA SWN n.e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Freie Presse Augsburg Schwaben Nord“ (FPA SWN).
Der Sitz des Vereins befindet sich in Augsburg.
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
Der Verein erhält den Zusatz: n.e.V. (nicht eingetragener Verein)
Der Verein hat dieselben Rechte und Pflichten, wie sie für eingetragene Vereine (e.V.) gelten.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Journalismus, insbesondere zur Stärkung der Demokratie, der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Medien. Der Verein fördert und unterstützt das journalistische Schaffen und setzt sich für die Bewahrung und Förderung der Meinungsfreiheit und der freien Presse ein.
Die Ziele des Vereins werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Unabhängige und sachliche journalistische Arbeit zu fördern und zu unterstützen, die zur Stärkung demokratischer Strukturen beiträgt.
- Die Förderung einer freien und unabhängigen Berichterstattung, die die Öffentlichkeit sachlich und objektiv informiert.
- Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gruppierungen, Personen und Behörden zu pflegen, um neutral und unabhängig zu bleiben.
- Der Verein setzt sich aktiv für die Förderung und den Erhalt von Pressefreiheit und Demokratie ein.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
Die Mitgliedschaft ist nicht obligatorisch und es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Der Verein ist nicht auf eine große Mitgliederzahl angewiesen, sondern konzentriert sich auf die Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Ziele.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit schriftlich erklärt werden und wird mit dem Ende des Monats wirksam, in dem die Kündigung beim Vorstand eingeht. Ein Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand erfolgt nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsziele.
§ 5 Beiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- der Gründer (Vorstand bleibt ungewählt, da keine Mitgliederversammlung stattfindet)
§ 7 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand verwaltet die Vereinsangelegenheiten und ist für die Durchführung der Vereinsziele verantwortlich. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein Wechsel oder eine Neuwahl erforderlich ist, was durch eine ordnungsgemäße Gründungsversammlung festgelegt wird. Der Vorstand ist alleine verantwortlich und bleibt unabhängig, um den Verein neutral und sachlich zu führen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen.
§ 8 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen einstimmigen Beschluss des Vorstands erfolgen. Der Beschluss muss durch eine schriftliche Erklärung an die Mitglieder erfolgen. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die sich der Förderung des Journalismus widmet.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Gründung in Kraft.
Zusätzliche Erläuterungen und Anpassungen:
- Der Vorstand bleibt ungewählt, da es keine Mitgliederversammlung gibt. Der Vorstand ist der Gründer des Vereins und führt alle administrativen Aufgaben.
- Keine Mitgliedsbeiträge werden erhoben, der Verein ist nicht auf finanzielle Mittel von Mitgliedern angewiesen.
- Es werden keine Seminare, Fortbildungen oder Veranstaltungen durchgeführt, sondern der Verein fokussiert sich ausschließlich auf die journalistische Arbeit.
- Es gibt keine Mitgliederversammlung und damit auch keine Wahl eines Vorstands durch die Mitglieder.
- Der Vereinszweck und die Ziele des Vereins sind rein auf die Förderung und Stärkung der Demokratie, Pressefreiheit und den unabhängigen Journalismus ausgerichtet.
- Die FPA SWN bemüht sich nach Kräften, mit allen Gruppierungen, Personen und Behörden eine neutrale Beziehung zu pflegen und dadurch ihre Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren.
Letzte Aktualisierung: 08. März. 2025 durch den Vorstand