[FPA SWN | Stjz • Landgericht]
| Aktenzeichen | Angeklagt | Rechtsnorm | Opfer | Staatsanwaltschaft | Besetzung |
| 8 Ks 401 Js 119402/25 | U.H. | § 211 Abs. 1, Abs. 2 Alt. 4,212 Abs. 1,223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr.2, Nr. 5, 241 Abs. 1, Abs. 2, 240 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 22, 23 Abs.1, 52, 53 StGB, § 52 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 3 WaffG | F. U. (.) | ? – ?- | VizepräsLG ?. RiínLG ?. |
| Verteidigung | Tattag / Zeit | Tatort | Verhandlungstage | Justiz | |
|
| 07.2025 ca. 18:00 bis 19:00 Uhr | (Stadtbergen/Kriegshaber) | Landgericht – Schwurgericht – |
======================================================================
Prozessverlauf
======================================================================
Zusammenfassung ist KI-generiert!
Zusammenfassung: Gef. KV u.a.
Einlassung des Angeklagten
Im Juli 2025 geriet der Angeklagte mit seiner Ehefrau in Streit darüber, dass die Ehe (von Seiten der Ehefrau (später Geschädigte)) als gescheitert empfunden wurde und sie deshalb die Scheidung wollte. Das stand nicht im Interesse des Angeklagten, weshalb er energisch versuchte, die Ehe zu retten. Dann zog er, auf Geheiß seiner Eltern, in die Türkei. Denn die Eltern waren mit der Ehe und mit der Ehefrau des Angeklagten nicht einverstanden und wollten so erreichen, dass der Angeklagte sie vergessen würde. Doch er liebte seine Frau zu dieser Zeit noch immer und hielt an der Ehe fest. Die Geschädigte zog es von Eichstätt nach Augsburg. Dort lebte sie in einer Einrichtung, in der Männer nicht hinein durften. Der Angeklagte sei zurück nach Deutschland gekommen, als er Kenntnis davon hatte, dass die Geschädigte offenbar einen neuen Partner an ihre Seite hatte.
Das aber gefiel dem Angeklagten nicht, weshalb er versuchte, die Geschädigte unter Druck zu setzen (u.a. mit Nötigungen und Bedrohungen). Die Ehe war in den ersten fünf Jahren harmonisch, aber die Beziehung mündete im weiteren Verlauf in häufigen Streitigkeiten und Gewalt.
Das Ganze endete schließlich am Tattag damit, dass der Angeklagte die Geschädigte mit einem „Butterflymesser“ verletzte. Dieses Messer, deren Besitz bereits in Deutschland verboten ist, brachte er aus einer Türkeireise mit nach Deutschland und ließ es immer in der Wohnung. Auch die Eltern des Angeklagten spielten scheinbar eine tragende Rolle im Ehestreit der Eheleute U. So soll beispielsweise die Mutter des Angeklagten immer wieder versucht haben, einen Keil zwischen den Eheleuten zu treiben, dies führte auch zu den diversen Auseinandersetzungen des Ehepaars. Auch der Vater des Angeklagten habe sich in die Beziehung eingemischt, schließlich soll dieser auch gedroht haben, die Geschädigte töten zu wollen.
Das alles führte am Tattag zur besagten Eskalation auf der Straße im Augsburger Stadtteil „Stadtbergen“. Denn nur durch einen Zufall kam ein älteres Ehepaar mit ihrem Auto im Bereich des späteren Tatorts, sahen die Situation und nahmen die Geschädigte mit und brachten sie in das Uniklinikum, als die ältere Dame „Blut“ bei der Geschädigten sah. Der Angeklagte erkannte die Situation und die Ausweglosigkeit einer Flucht vor die alarmierte Polizei, weshalb er sich noch am Tatort festnehmen ließ. Auch im Prozess zeigte er sich eher ruhig und besonnen. Am gestrigen Prozesstag (24.03.2026) entschuldigte er sich abermals bei der Geschädigten, doch diese akzeptierte das nicht. Denn aus Sicht der Geschädigten tragen die Eltern des Angeklagten die eigentliche Schuld am Ganzen.
Die Geschädigte sei mit dem neuen Freund/ Lebensgefährten glücklicher, aber sie leidet offenbar noch immer unter den Eindrücken der Tat. Die Verteidigung des Angeklagten sicherte eine Entschädigungszahlung zu. Die Nebenklage erreichte, dass die Beweisaufnahme erst geschlossen werden könne, wenn ein Teilbetrag geleistet wurde.
Eine Zeugin, die auch bei der polizeilichen Vernehmung der Geschädigten, die Gebärdenübersetzung übernahm, widersprach sich immer wieder. Die Geschädigte erklärte zudem, dass die Zeugin (Zugleich eine Freundin der Geschädigten) eigentlich keine gute Dolmetscherin für Gebärdensprache sei, da sie die Gebärdensprache nicht wirklich beherrschte und stellenweise eine falsche Übersetzung gab. Dies wurde auch für die Polizei zum Problem, bis die Polizei einen unabhängigen Gebärdendolmetscher hinzuzog.
Dieser Fall zeigt, dass Beziehungen nicht immer nach Plan verlaufen können. Dieser Fall zeigt vielmehr, wie komplex und schwierig Familiengebilde sein können und was passieren kann, wenn zu viele Personen versuchen, Einfluss auf die Ehe zu nehmen.
Prozessstand
- Totschlag/ Versuchter Mord ggf. nicht haltbar
Weitere Verhandlungstermine und Prozessstruktur
- 26.03.2026 – Plädoyers Urteil
