SJZ III: Vers. Totschlag

[FPA SWN • SJZ | 06.11.2025]

Fall 1: x K 401 Js 11xxx1/24

Ein Bewohner einer Asylunterkunft muss sich vor dem Landgericht verantworten, weil er zuletzt Sicherheitsbeamte mit Bierflaschen attackierte und drohte, alle töten zu wollen. Hierzu soll der Beschuldigte „Wasser“ als „Benzin“ bezeichnet, ausgebracht haben und mit einem Feuerzeug hantiert haben. Weil der Sicherheitsdienst von einer Bedrohungslage ausging, wurde die Polizei alarmiert. Der lokale Sicherheitsdienst schilderte zudem, dass der Beschuldigte einen Tisch aus dem Fenster seines Zimmers geworfen hätte (Lichtbilder zeigten dies), auch seine Zimmertür wies starke Schäden auf.

Der Beschuldigte befand sich bereits im BKH, wurde aber nach kurze Zeit wieder entlassen. Einmal soll er, so ein Gutachter, aus Eigenantrieb den Rettungsdienst gerufen haben, die ihn abermals dem BKH vorstellten. Da hatte er bereits „Depot“-Medikation gehabt, die gut angeschlagen hatten und ihn dabei halfen, seine psychische Erkrankung zu erkennen und einzuordnen.

Während der Beweisaufnahme wurden verschiedene Zeugen, darunter Polizisten*innen und Gutachter, befragt. Besonders die Gutachten zeigten deutlich, dass von dem Beschuldigten auch in Zukunft Straftaten zu erwarten seien, auch Brandstiftung und Straftaten gegen andere Personen, die im Rahmen der Wahnvorstellungen des Beschuldigten als „Dämonen“ gelten würden.

Auch im BKH KF zeigte sich der Beschuldigte auffällig, zeitweise aggressive, zeitweise „freundlich“.

Am 20.11.2025 folgt die Fortsetzung mit Plädoyers und Urteil.

 

 

Rechtlicher Hinweis: In allen Justizbeiträgen verzichten wir auf die vollständige Bekanntgabe von Aktenzeichen, Klarnamen der Prozessbeteiligten und Adressen von Örtlichkeiten!