[FPA SWN • Justiz]
Report aus dem Strafjustizzentrum
Fall 1: X KLS 102 Js 10XXX9/25 – 1. Strafkammer am Landgericht
Angeklagt/ Beschuldigt ist ein 81-jähriger Mann aus Donauwörth. Ihm wurde vorgeworfen, im vergangenem Jahr Dezember soll er ein Brand in seiner Betriebshalle verursacht haben, die dann auf eine umliegende KiK Fiale überschlug und hohe Sachschäden verursachte. Auch ein Sattelschlepper wurde erheblich beschädigt.
Während der Verhandlung wurde auch die Biografie des Beschuldigten beleuchtet, darunter sein LSD Konsum, Cannabiskonsum und Cannabisanbau, seine frühere Verurteilung wegen Vergewaltigung und auch seine zweite Ehefrau berichtete viele Einblicke über den Beschuldigten.
Der vorsitzende Richter brachte viel Geduld mit dem Beschuldigten auf, nicht zuletzt deshalb, weil eine Sachverständige dem Beschuldigten „Wahnhafte Symptomatik“ (mit Hang zum Narzissmus) attestierte. Dieses Verhalten zeigte der Beschuldigte auch und zog sich durch den gesamten Prozess. So fühlte er sich beobachtet, ungerecht behandelt und zweifelte stets an, es sei keine ordentliche Justiz.
Am 13.11.2025 wird das Urteil erwartet – wobei die Plädoyers jeweils beantragten, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie verbleiben soll (§63 StGB).
Fall 2: 0X Ds 309 Js 12XXX6/25 – Amtsgericht
Der Angeklagte (23) musste sich wegen Verstoß gegen KCanG vor Gericht verantworten, weil er einer minderjährigen Person einen Joint überließ. Der Angeklagte sagte, er habe auf Drängen der Minderjährigen lediglich eins bis zwei Züge gewährt. Der Angeklagte bedauerte diesen Vorfall, und erklärte, dass er seine Beziehung zu Cannabis überdachte und abstinent sei und an einem Programm teilnehme, um die Abstinenz zu verstärken.
Das Gericht ging auf Lichtbilder ein und verlas auch den Auszug aus dem Bundeszentralregister. Unbekannt war der Angeklagte nicht und ist bereits vorbelastet.
Das Gericht kam im Urteil auf eine geringe Bewährungsstrafe mit abzuleistenden Sozialstunden.
Fall 3: X9 Ds 311 Js 14XXX8/24 – Amtsgericht
Der Angeklagte (32) hatte einen innerfamiliären Streit, der blieb von unbeteiligten Außenstehenden nicht unbemerkt, weshalb ein Zeuge mit dessen „Freunde“ zum Anwesen der sich streitenden Familie begab. Angeblich, um einer laut schreienden Frau zu Hilfe zu kommen. Doch die „Zuschauer“/ „Beobachter“ wurden bemerkt und dazu aufgefordert, wieder zu gehen. Auch die Gartentür wurde dann geschlossen.
Es gab dann, über die „Gartenmauer“, ein Wortwechsel zwischen den Angeklagten und dem Zeugen, wobei der Angeklagte dann den Zeugen beleidigt und bedroht haben soll. Der Zeuge, ein Zollbeamter, will den Angeklagten anhand seiner Stimme erkannt haben, auch sei er davon überzeugt gewesen, dass die Beleidigung und die Bedrohung ihm galt.
Die Verteidigung sah dies anders und vermutete einen rassistischen Hintergrund in der Zeugenaussage. Aber auch der Zeuge selbst äußerste sich, für das Gericht, nicht gerade neutral und wies den Zeugen darauf hin, dass seine Wortwahl zu Hautfarben anderer Menschen so nicht zulässig sei.
Ein anderer Zeuge, Polizist, entlastete den Angeklagten maßgeblich. Denn auf Fragen der Bekleidung, anderer involvierten Personen, Tathergang usw., konnte der Zeuge keine definierten Angaben treffen.
Schließlich regte die Vorsitzende Richterin an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, oder aber alle anderen Beteiligten zu laden, die wenig zur Aufklärung beitragen könnten, was das Verfahren in die Länge ziehen könnte, das wiederum für den Angeklagten echt teuer zu stehen käme.
Nach einer Unterbrechung wurde dann beschlossen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Lediglich die eigenen Auslagen muss der Angeklagte selbst bezahlen, die übrigen Verfahrenskosten fallen der Staatskasse zu Last.
Fall 4: n/A – Amtsgericht
Zwei Raser lieferten sich in den Nachtstunden ein illegales Rennen, offenbar bemerkten sie nicht die Anwesenheit der Polizei.
Die Streifenbesatzung kontrollierte einen der beiden Angeklagten, während der andere zunächst unbekannt verschwand. Der wiederum begab sich später zur Polizei, um als Zeuge aussagen zu wollen, fand sich dann aber selbst als Beschuldigter auf der Anklagebank wieder.
Beide wurden zu saftigen Bußgeldern und jeweils drei Monaten Fahrverbot verurteilt.
Fall 5: n/A – Amtsgericht
Drei Raufbolde lieferten sich mit anderen Gruppen die eine oder andere Schlägerei. In zwei Fällen wussten die Zeugen nicht mehr so recht, was Sache war, und einer ist seit geraumer Zeit in Thailand.
Urteile: Gegen zwei wurde das Verfahren gegen Zahlung von Schmerzensgeldern vorläufig eingestellt, der dritte bekam drei Wochen Dauerarrest, muss Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens.
Rechtlicher Hinweis: In allen Justizbeiträgen verzichten wir auf die vollständige Bekanntgabe von Aktenzeichen, Klarnamen der Prozessbeteiligten und Adressen von Örtlichkeiten! Etwaige Textfehler werden von Zeit zu Zeit behoben.