SJZ V: Prozess

[FPA SWN • SJZ A] *Ks 401 Js 10***5/25 | Landgericht 

Ein 26-jähriger Mann musste sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten. Im Urteil wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, seinen Bruder mit 27 Messerstichen so massiv verletzt zu haben, dass dieser an den Folgen der Verletzungen starb.
Im Hauptsacheverfahren sagten Zeugen (darunter Polizeibeamte, Sachverständige und seine Schwester) zur Sache aus. Die Sachverständigen attestierten dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie, weshalb er schuldunfähig sei und langfristig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden solle, um ihn mit Medikamenten und Therapien zu helfen, wieder gesund zu werden.

Weil der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte, kam das Gericht zur Überzeugung, dass die Unterbringung anzuordnen war. Das Urteil ist rechtskräftig.