[FPA SWN • SJZ]
Fall 1: X1Ds 301 Js 12XXX9/25
Eine Frau musste sich vor Gericht verantworten, weil sie am Bahnhof Oberhausen mit „Neuen Psychoaktiven Stoffen“ gehandelt hatte. Hierbei soll es sich offenbar um „Cuttabak“ gehandelt haben.
Weil die Angeklagte mit 13 Einträgen schon weitgehend auffällig war, vor allem mit Drogendelikten früherer Verfahren, beantragte die Staatsanwaltschaft 6 Monate Haft ohne Bewährung.
Die Verteidigung hielt dagegen und beantragte 4 Monate Haft mit Bewährung.
Die Frau sagte, sie litt an verschiedenen substituierten Erkrankungen, darunter Leberzirrhose und würde sich bemühen, sich von Betäubungsmitteln/ Rauschgiften zu distanzieren, hierzu sei sie bereits in Behandlung. Die Polizei sei auf die Angeklagte und den „Kunden“ gekommen, durch Beobachtungen und anschließenden Kontrollen, wobei in einem Tabakbeutel das NPS in geringe Menge festgestellt wurde.
Sie befand sich bereits in einer offenen Bewährung. Der Bewährungshelfer sagte, sie leide zudem unter vielen psychischen Problemen.
Das Gericht befand, so auch im Urteil, dass eine Geldstrafe i.H.v. 150 TS zu je 15,00 € angemessen sei.
Fall 2: 1X Ls 206 Js 10XXX2/25
Ein 35-jähriger Mann (bulgarischer Staatsbürger) ließ sich, auf Drängen eines anderen (mutmaßlicher Haupttäter), auf ein dubioses Geschäft ein. Dazu leistete K. Überzeugungsarbeit mit den Worten „Schau wie schnell du Geld verdienen kannst“. Dieser Verlockung folgte der Angeklagte G. und beide montierten sodann „Skimming“-Module an Geldautomaten einer Targobank Filiale. Ziel war es, dass Bankkunden Geld abheben und dabei ihre Bankkarten in den Einschubschlitz schoben, den Betrag wählten und mit der PIN den Auszahlungsbetrag bestätigten. Sie wussten nicht, dass der Geldautomat präpariert war. Denn in den Abendstunden holte der Angeklagte G. die Module wieder ab.
Die kopierten Kartendaten zzgl. PIN wurden dann auf „Blanko“-Plastikkarten „migriert“, um damit dann „Transaktionen“ auf andere Konten zu veranlassen. In zwei Fällen wurden die Gelder zurücküberwiesen, in 15 Fällen entstand den Bankkunden finanzieller Schaden. Der Angeklagte G. sagte, er habe finanzielle Probleme und wisse nicht, wie er seine Familie und Eltern finanziell unterstützen könne, weshalb er sich auf dieses dubiose Geschäft einließ, aber er nichts für seine Handlungen bekommen habe, während K. und weitere unbekannte Täter offenbar Gelder einschoben. Die Empfänger der gestohlenen Gelder behielten 50 % ein, denn mit den Überweisungen wurde das erbeutete Geld „gewaschen“. Der Angeklagte G. sagte auch, dass K. tausende Blankokarten habe und dass ein weiterer Hintermann daran beteiligt sei.
Die Targobank schöpfte Verdacht und schaltete die Polizei ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Angeklagte G. ermittelt, beanzeigt und schließlich in Untersuchungshaft gebracht.
Er bereute die Tat und bot an, durch Auswertung seines Handys, bei der Aufklärung helfen zu wollen.
Er sagte auch, er wolle zu seiner Familie und wolle wieder arbeiten, um an die Opfer Wiedergutmachung zu leisten, und er habe einen Bruder, der in Deutschland lebe, zu dem er gehen könne.
Die Staatsanwaltschaft beantragte 2 Jahre und 3 Monate Haft, außerdem soll der Haftbefehl fortbestehen.
Die Verteidigung beantragte 2 Jahre mit Bewährung.
Das Gericht urteilte 2 Jahre mit Bewährung, 3 Jahre Bewährungszeit. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens sowie seine Auslagen tragen und muss an die Geschädigten den entstandenen Schaden bezahlen.
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