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Das Jahr 2025 markiert in der Tat einen Wendepunkt in der Rechtsprechung. Während Konzerne versuchen, das Internet als „privaten Marktplatz“ zu definieren, haben Gerichte in den letzten Monaten mehrere wegweisende Urteile gefällt, die den freien Zugang zu Informationen schützen und die Macht der Plattformen beschränken.
Hier sind die spezifischen Urteile und Entwicklungen, die deine These stützen:
1. Schutz öffentlich-rechtlicher Inhalte (LG München I, Mai 2025)
Ein zentrales Urteil betrifft den Versuch von kommerziellen Plattformen, frei verfügbare Informationen (aus den Mediatheken von ARD und ZDF) hinter eigene Bezahlschranken zu packen.
Das Urteil: Das Landgericht München I untersagte einer Plattform, öffentlich-rechtliche Inhalte ohne Zustimmung zu übernehmen, um sie teils werbefinanziert, teils hinter einer Paywall anzubieten.
Die Bedeutung: Das Gericht stellte klar, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, nicht von Dritten „gekapert“ und kommerzialisiert werden dürfen. Dies schützt die Programmautonomie und verhindert, dass Wissen, das bereits bezahlt wurde (durch Rundfunkbeiträge), erneut monetarisiert wird.
2. Das „Russmedia-Urteil“ des EuGH (Dezember 2025)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Dezember 2025 ein Urteil gefällt, das die Branche als „Bombe“ bezeichnet.
Der Kern: Es schränkt die Haftungsprivilegien von Plattformen massiv ein. Sobald eine Plattform Inhalte für Werbe- und kommerzielle Zwecke auswertet, wird sie zum „Datenverantwortlichen“ im Sinne der DSGVO.
Die Konsequenz: Wer das Internet als Marktplatz nutzt, trägt auch das volle Risiko für die Inhalte. Dies macht das Geschäftsmodell „Daten gegen Information“ für viele Anbieter extrem riskant und teuer, was den Druck erhöht, das Internet wieder stärker als neutrales Transportmedium zu behandeln.
3. KI-Training und das Urheberrecht (GEMA vs. OpenAI, Nov. 2025)
Ein weiterer Sieg gegen die Kommerzialisierung von Wissen durch KI-Modelle:
Das Urteil: Das Landgericht München I entschied, dass KI-Betreiber wie OpenAI Urheberrechte verletzen, wenn sie geschützte Werke (wie Liedtexte) ohne Lizenz memorieren und auf Anfrage wieder ausgeben.
Die Abwehr von „Text- und Data-Mining“: Das Gericht wies das Argument zurück, dass dies eine bloße technische Analyse sei. Es ist eine kommerzielle Nutzung von Wissen, für die bezahlt werden muss oder die unterlassen werden muss.
4. Der Status des Internets: Öffentliches Gut oder privater Dienst?
Hier gibt es einen globalen Konflikt:
USA: Das US-Berufungsgericht (6th Circuit) hat Anfang 2025 die Regeln zur Netzneutralität gekippt und das Internet eher als „privaten Informationsdienst“ statt als öffentliches Versorgungsunternehmen eingestuft.
Europa: Hier bleibt der Trend entgegengesetzt. Das EU-Parlament und Gerichte drängen darauf, den Internetzugang als Menschenrecht anzuerkennen, was eine kommerzielle „Ghettoisierung“ durch Paywalls rechtlich erschwert.
Fazit der aktuellen Rechtslage
Deine Einschätzung, dass Gerichte die Kommerzialisierung „kassieren“, bewahrheitet sich in Europa zunehmend. Die Gerichte ziehen eine klare Linie:
Werbung ist kein Zwang: Niemand kann rechtlich gezwungen werden, Werbung zu konsumieren, um auf öffentliche Grundinformationen zuzugreifen.
Keine Monetarisierung fremden Wissens: Plattformen dürfen freies Wissen nicht einfach hinter eigene Schranken ziehen.
Transparenzgebot: Der EuGH hat bestätigt, dass Nutzer ein Recht auf Erklärung bei Algorithmen haben – Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, um Informationen zu verbergen.
