
[FPA SWN • OHS]
Wenn öffentliche Parkplätze oder Straßenzüge mit ausreichend Parkmöglichkeiten knapp werden, erdreisten sich manche Autofahrer’innen das Parken in absoluten Halteverbotszonen.
So auch gerne mal in der Hofer Straße, Ulmer Straße, Neuhäuserstraße, Wertachstraße etc. etc.
Und obwohl Polizei und Ordnungsamt dafür „räumlich“ zuständig wären, erblickt man diese eher selten dabei, wie sie „Falschparker“ beanzeigten. Manche Bewohner*innen von Oberhausen erledigen die Arbeit des Ordnungsamts, indem sie Falschparker fotografieren.
Dabei ist das parken im absoluten Halteverbot ein teures Vergnügen. Denn in diesen markierten Bereichen ist es untersagt, auch nur für 5 Sekunden sein Auto dort abzustellen.
Und je öfter Autos, mit selben Kennzeichen, festgestellt werden (sei es durch wachsame Bürger*innen und/ oder Ordnungsamt) erhöht sich das zu erwartende Bußgeld.
Was bedeutet das Schild?
Das Verkehrszeichen 283-10 „Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts“ ist ein rundes Schild mit rotem Rand und x-förmigem Kreuz in Rot auf Blau. Im oberen blauen Viertel ist ein weißer Pfeil angebracht, der nach links zur Fahrbahn zeigt.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 283-10 signalisiert den Beginn eines Abschnitts auf der rechten Straßenseite, in dem das Halten auf der Fahrbahn untersagt ist.
Ein Blick ins Bußgeldkatalog lohnt sich: Bußgeldkatalog.org – Halteverbot: Anfang und Ende