[FPA SWN | Stjz • Landgericht]
| Aktenzeichen | Angeklagt | Rechtsnorm | Opfer | Staatsanwaltschaft | Besetzung |
| 4 Ks 401 Js 115359/25 | G.F. | § 211 | N. H. (25.06.1995) | Dr. J. – Gruppenleiter – | VizepräsLG E. RiínLG B. |
| Verteidigung | Tattag / Zeit | Tatort | Verhandlungstage | Justiz | |
| J.S. M.W. | 19./20.05.25 ca. 23:40 | Martinistraße (Haunstetten) | 20 (bis 16.06.2026) | Landgericht – Schwurgericht – |
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Prozessverlauf
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Zusammenfassung ist KI-generiert!
Zusammenfassung: Mordprozess N. H.
Einlassung des Angeklagten
Der 29-jährige Angeklagte (G. F.) bestreitet über seine Verteidigung die Vorwürfe. Er habe kein Motiv für die Tat gehabt und die Trennung von N. H. akzeptiert. Am Tattag habe er sich lediglich zum Cannabiskauf und -konsum im Bereich einer Parkbank aufgehalten, nicht jedoch, um das Opfer zu beobachten. Er verweigert weitere Fragen des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete seine Einlassung als „bedeutungslos“.
Tathergang und Ermittlungen
- Tatzeit: 19. Mai 2025, kurz vor Mitternacht.
- Tatort: Doppelhaushälfte in Haunstetten-Siebenbrunn.
- Hergang: N. H. wurde durch vier gezielte Kopfschüsse getötet. Ihre drei Kinder (1, 4 und 8 Jahre) waren im Haus; die älteste Tochter F. entdeckte die Mutter und schlug Alarm.
- Beweismittel: Im Bach „Lochbach“ wurden Kleidung und die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt. Die Waffe konnte über eine Kette von Vorbesitzern (u.a. Familie E. und B.) mit dem Umfeld des Angeklagten und dem Vater der jüngsten Kinder, C. S., in Verbindung gebracht werden.
Wichtige Zeugenaussagen
- Die Tochter F. (8): Sie sah einen dunkel gekleideten Mann mit Kapuze, den sie zunächst als „Papa“ (oder stimmlich ähnlich wie Papa) identifizierte. Später erkannte sie die am Tatort gefundene Mütze und beschrieb die Flucht des Täters Richtung Glascontainer. Sie wird per Video-Zuschaltung vernommen, um eine Retraumatisierung zu vermeiden.
- Anwohner und Passanten: Zeugen (u.a. Hr. M. und Hr. Sch.) beobachteten am Tattag einen „auffälligen“ Mann mit Kapuzenpulli und Sonnenbrille auf einer Parkbank, der aggressiv gewirkt habe. Die Beschreibung von Statur und Kleidung (weiße Nike-Schuhe, dunkle Jogginghose) passt laut Zeugen auf den Angeklagten.
- Alibi-Zeugen: Zwei Bekannte (S. S. und B. T.) sagten aus, den Angeklagten kurz nach der Tatzeit getroffen zu haben. Er habe entspannt gewirkt und geprahlt, gerade von einer Freundin zu kommen. Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen wurde vom Gericht jedoch infrage gestellt.
- Mitbewohner: Ein Nachbar aus der Unterkunft des Angeklagten berichtete, dass dieser nach Mitternacht kurz ins Haus kam, offenbar duschte und dann wieder verschwand.
Gutachten und Indizien
- Toxikologie: Ein Haargutachten belegt beim Angeklagten zurückliegenden Konsum von Cannabis, Kokain, Ketamin und Opioiden. Zum Tatzeitpunkt sei er jedoch weitgehend nüchtern gewesen.
- Indizienkette: Die Staatsanwaltschaft sieht in der am Tatort gefundenen Mütze (Tedi-Modell), der Atemnot des Täters bei der Flucht (der Angeklagte leidet an Asthma) sowie der Zuordnung der Tatwaffe eine erdrückende Beweislast.
Prozessstand
Es handelt sich um einen Indizienprozess, für den insgesamt 21 Verhandlungstage angesetzt sind. Der Angeklagte zeigt im Gerichtssaal bislang kaum Interesse an den Beweisbildern und meidet den Blickkontakt zur Familie des Opfers.
Die Lieferkette der Tatwaffe
Die Zuordnung der Schusswaffe gilt als eines der zentralen Indizien in diesem Prozess, da sie den Angeklagten Gino F. indirekt mit dem Tatort verbindet. Die Ermittler konnten den Weg der Waffe wie folgt rekonstruieren:
- Ursprung: Die Waffe (eine Pistole) stammt ursprünglich aus dem Besitz der Familie E.
- Zwischenstation: Von dort gelangte sie in den Besitz eines Mannes namens B. (ein Bekannter aus dem Umfeld der Beteiligten).
- Verbindung zum Umfeld: Über diesen Weg schlägt die Staatsanwaltschaft die Brücke zu C. S., dem Vater der jüngsten Kinder des Opfers.
- Übergabe an den Angeklagten: Die Ermittler gehen davon aus, dass die Waffe schließlich an G. F. übergeben wurde. Da die Waffe im nahegelegenen Lochbach gefunden wurde – zusammen mit Kleidung, die dem Täter zugeordnet wird – sieht die Anklage hier eine geschlossene Indizienkette, auch wenn der Angeklagte den Besitz bestreitet.
Weitere Verhandlungstermine und Prozessstruktur
Der Prozess ist aufgrund der hohen Anzahl an Zeugen (über 50) und Sachverständigen sehr umfangreich angesetzt.
Phase | Fokus der Verhandlung |
| Laufende Termine | Vernehmung weiterer Nachbarn und Auswertung der digitalen Spuren (Handy-Daten). |
| Gutachter-Phase | Fokus auf das psychiatrische Gutachten des Angeklagten und DNA-Spuren an der Mütze. |
| Geplante Dauer | Insgesamt sind 21 Verhandlungstage bis in den Sommer/Herbst hinein vorgesehen. |
| Urteilsverkündung | Ein Urteil wird nach aktuellem Stand nicht vor Ende Mai/ Mitte Juni 2026 erwartet. |
Hinweis: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können Termine kurzfristig verschoben werden, falls neue Beweisanträge gestellt werden (was in Indizienprozesssen dieser Größenordnung häufig vorkommt).
Nächste Schritte
Die Rolle von C. S. (dem Vater der Kinder) scheint in der Strategie der Verteidigung eine wichtige Rolle zu spielen, um Zweifel an der Alleintäterschaft von G. F. zu säen.
1. Die Rolle von C. S. im Zeugenstand
Die Verteidigung versucht offenbar, C. S. nicht nur als Zeugen, sondern als alternativen Verdächtigen oder zumindest als Drahtzieher im Hintergrund zu positionieren.
- Aussageverhalten: C. S. hat in seinen bisherigen Vernehmungen eine Beteiligung an der Tat oder der Waffenbeschaffung bestritten. Er räumte zwar die angespannte Beziehung zum Opfer ein (Sorgerechtsstreit), distanzierte sich jedoch strikt von G. F. in Bezug auf die Tatnacht.
- Strategie der Verteidigung: Die Anwälte von Gino F. bohren tief in der Vergangenheit von C. S. und hinterfragen die „Übergabe-Theorie“ der Waffe. Ihr Ziel ist es, den Fokus von G. F. weg und hin zu einem möglichen Tatmotiv bei C. S. zu lenken (Entlastungsbeweis).
- Indizien-Check: Bisher gibt es keine direkten Sachbeweise (wie DNA oder eindeutige Chatverläufe), die C. S. unmittelbar mit der Ausführung am Tatort verbinden. Die Kette bleibt – wie du richtig sagst – vorerst eine Indizienkette über die Waffe.
2. Toxikologie und Schuldfähigkeit
Bei G. F. steht die Frage im Raum, ob er zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Das psychiatrische Gutachten ist hierbei der Dreh- und Angelpunkt.
- Substanzmittelkonsum: Es gibt Hinweise auf einen regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln durch den Angeklagten. Im Prozess wird geprüft, ob er zum Tatzeitpunkt unter akutem Einfluss stand oder ob eine Abhängigkeit vorliegt, die seine Steuerungsfähigkeit massiv eingeschränkt haben könnte.
- Rechtliche Einordnung:
- § 20 StGB (Schuldunfähigkeit): Falls eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vorlag.
- § 21 StGB (Verminderte Schuldfähigkeit): Dies könnte zu einer Strafmilderung führen, was die Verteidigung natürlich anstrebt.
- Aktueller Stand: Das Gutachten ist noch nicht final in allen Details öffentlich erörtert worden, aber die bisherigen Sachverständigen-Tendenzen deuten darauf hin, dass Gino F. trotz etwaigem Konsum als einsichtsfähig eingestuft wird. Ein kompletter Ausschluss der Schuldfähigkeit gilt derzeit als unwahrscheinlich.
Zusammenfassung der nächsten Schritte im Prozess
Fokus | Relevanz für das Urteil |
| Alibi von C. S. | Kann die Verteidigung Zweifel an seinem Aufenthaltsort säen? |
| DNA an der Mütze | Diese ist das „Hard Fact“-Gegenstück zur Indizienkette der Waffe. |
| Psychiatrisches Urteil | Entscheidet über lebenslange Haft vs. Unterbringung/geminderte Strafe. |
| Waffengutachten | Schmauchspuren, Fingerabdrücke |
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Presseberichte
Der Prozess gegen den 29-jährigen G. F. (in Medienberichten teils auch als Gino Fesenmeier oder G. F. identifiziert) am Landgericht Augsburg wegen des Vorwurfs des Mordes hat im Februar 2026 begonnen.
Der Tatvorwurf
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Mai 2025 die 30-jährige N. H., eine dreifache Mutter, in ihrer Wohnung im Augsburger Stadtteil Haunstetten getötet zu haben.
- Tathergang: Das Opfer wurde laut Anklage durch vier Kopfschüsse getötet.
- Mutmaßliches Motiv: Die Ermittler vermuten eine Art „Racheakt„. Das Opfer hatte sich zuvor vom Ziehvater des Angeklagten getrennt, was dieser offenbar nicht akzeptieren wollte.
Der Prozessverlauf (Stand März 2026)
- Prozessauftakt: Das Verfahren begann am 2. Februar 2026.
- Verhalten des Angeklagten: Zu Beginn der Hauptverhandlung hat der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen.
- Umfang: Die Strafkammer hat für den Prozess insgesamt 20 Verhandlungstage angesetzt. Aufgrund der Komplexität und der Anzahl der Zeugen sowie Sachverständigen ist mit einer längeren Beweisaufnahme zu rechnen.
- Urteil: Ein Urteil wird nach aktueller Planung für Mitte Juni 2026 erwartet.
Rechtliche Einordnung
Da dem Angeklagten Mord zur Last gelegt wird, droht ihm im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Gericht muss dabei prüfen, ob spezifische Mordmerkmale (wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe) vorliegen.
An den Händen des F. und anderen, sowie auch „Polizeischmauch“ wurden Schmauchspuren festgestellt. DNA-Spuren an der Mütze waren erklärbar mit Übertragungen durch Schussabgaben (Blutspritzer/ Blutnebel). Am Brückengeländer (Fluchtroute) wurden zahlreiche „Fingerabdrücke“ gesichert. Einerseits von bekannten Personen, unbekannte Personen, Polizeibeamte’innen. Videodokumentation des Zeugen „G.“ wird in Augenschein genommen.
Mündungsfeuer grundsätzlich, je nach Waffen- / Munitionstyp für einen Bruchteil von Millisekunde zu sehen. Mündung nicht heiß, aber warm.
