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Hinweis: Der Artikel fasst mehrere Quellen zusammen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten alle betroffenen Personen als unschuldig!
Die Drogenrazzia im Augsburger City Club am 31. Januar 2026 hat eine intensive Debatte über die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen ausgelöst. Hier ist eine Zusammenfassung basierend auf den verschiedenen Berichten des Bayerischen Rundfunks (BR) und weiteren Quellen:
1. Die Funde: Was wurde sichergestellt?
Trotz des massiven Aufgebots an Einsatzkräften (ca. 200 Beamte) waren die Funde aus Sicht von Kritikern eher gering, während die Polizei sie als Bestätigung ihrer Ermittlungen wertet:
Menge: Insgesamt wurden etwa 170 Gramm verschiedener Betäubungsmittel sichergestellt.
Arten: Die Funde umfassten ein breites Spektrum, darunter Kokain, Amphetamine, LSD, Ketamin, GHB (K.-o.-Tropfen) und Cannabis.
Konsequenzen: Es wurden über 60 Strafverfahren eingeleitet (hauptsächlich wegen Drogenbesitzes). Ein Teil der Drogen wurde in Bereichen gefunden, die Gästen nicht zugänglich waren, oder lag weggeworfen auf dem Boden.
Festnahmen: 17 Personen wurden vorläufig festgenommen, eine davon aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls.
2. Kritik am Vorgehen: Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit
Gäste, Betreiber und Politiker (vor allem von Grünen und SPD) äußerten scharfe Kritik an der Art und Weise des Einsatzes:
Entwürdigende Kontrollen: Zahlreiche Berichte schildern, dass sich Gäste bei Temperaturen um den Gefrierpunkt im Außenbereich ausziehen mussten. Es ist die Rede von Leibesvisitationen, bei denen sich Personen bis auf die Unterwäsche oder komplett entkleiden und teils ihre Genitalien vor den Beamten präsentieren mussten.
Dauer und Bedingungen: Rund 260 Gäste wurden über mehrere Stunden (bis zu fünf) festgehalten. Berichten zufolge wurde der Toilettengang teils verweigert oder nur unter Beobachtung gestattet.
Umfeld: Die Razzia dehnte sich auf das gesamte Gebäude aus. Dabei wurden auch Türen zu Räumen aufgebrochen, die nicht direkt zum Club gehören, wie etwa das Atelier des „theter ensembles“, was als rechtlich höchst fragwürdig kritisiert wurde.
Einschüchterung: Das Auftreten der Polizei in voller Montur und mit Sturmhauben wurde von vielen als martialisch und unnötig einschüchternd empfunden.
3. Die Rechtfertigung der Polizei
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord und die Staatsanwaltschaft verteidigen den Einsatz:
Gefahrenabwehr: Der Einsatz sei das Ergebnis zweijähriger Ermittlungen wegen Hinweisen auf „offenen Drogenhandel und -konsum“.
Taktische Notwendigkeit: Das gewaltsame Öffnen von Türen und die Nutzung von Sturmhauben seien Standardvorgänge, um Beweismittelvernichtung zu verhindern und die Anonymität der Beamten zu wahren.
Einzelfallprüfung: Die Polizei betonte, dass Vollkontrollen (Entkleiden) nur bei Personen durchgeführt wurden, bei denen ein konkreter Verdacht bestand oder bereits Drogen in der Kleidung gefunden worden waren.
Rechtsgrundlage: Man beruft sich auf das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG).
4. Nachspiel und juristische Folgen
Klagen: Mehrere Gäste haben mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungen feststellen zu lassen.
Politische Aufarbeitung: Die Opposition im bayerischen Landtag hat Anfragen gestellt, um die Verhältnismäßigkeit und die Kosten des Einsatzes im Verhältnis zu den Funden prüfen zu lassen.
Solidarität: In der Augsburger Kulturszene löste der Einsatz eine Welle der Solidarität mit dem City Club aus, der als wichtiger „Safe Space“ der Subkultur gilt.
Quellen:
- Bayerischer Rundfunk vom 02.02.2026
- Bayerischer Rundfunk vom 04.02.2026
- Bayerischer Rundfunk vom 05.02.2026
- Augsburger Allgemeine vom 26.02.2026
- ND Aktuell vom 26.02.2026
- Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2026
- Hitradio RT1 vom 27.02.2026
- Hallo Augsburg vom 03.02.2026
- Donaukurier vom 03.02.2026
- presse augsburg vom 02.02.2026
- DAZ (Die Augsburger Zeitung) vom 07.02.2026
- Deutschlandfunk Kultur vom 02.02.2026
