[FPA SWN • SJZ | 07.11.2025]
Fall 1: 1x Ls 301 Js 14xxx9/24
Vor dem Amtsgericht musste sich ein 27-jähriger wegen Verstoß gegen BtMG wegen Handeltreiben mit BTM in nicht geringen Mengen.
Der Angeklagte räumte seine Taten vollumfänglich ein und erklärte auch, dass er einerseits Drogen abstinent sei und andererseits er Pläne für sein weiteres Leben geschmiedet habe. Außerdem gehe er in zwei Jobs arbeiten und plante einen Wohnortwechsel, weit weg von Augsburg, um sich von negativen Einflüssen bekannter Personen zu distanzieren. Des Weiteren mache er eine Therapie. Mit den beiden Jobs will er die angehäuften Schulden (im Zuge des Drogenhandel) abtragen (lt. Gerichtsakte 210.000,00 €).
Auch unterstützte er die Polizei, bei einem fingierten Drogendeal, dabei, weitere Täter festzustellen. Hierbei, so ein Zeuge, soll im Stadtgebiet ein „Drogenring“ aufgespürt und teilweise gesprengt worden sein, in einer Wohnung sah es aus, wie in einer Drogenküche, mit großen Mengen an gebrauchsfertiger BTM.
Auch die Bewährungshilfe attestierte gute Zukunftsprognosen und einwandfreie Screenings. Screenings aus einem BKH waren durchgehend negativ, auch weitere Tests waren stets negativ.
Der Angeklagte wirkte auf die Prozessbeteiligten reflektiert, einsichtig und hinsichtlich seiner Zielsetzungen konsequent.
Die Staatsanwaltschaft beantragte: 3 Jahre und 2 Monate Haft sowie die Auferlegung der Kosten.
Die Verteidigung beantragte: Bewährungsstrafe im Ermessen des Gerichts.
Urteil: 2 Jahre auf Bewährung mit einer Bewährungslaufzeit von 4 Jahren und 6 Monaten.
Der Vorsitzende stellte klar, dass auch der winzigste Verstoß den sofortigen Widerruf zu Folge hätte.
Fall 2: x2 Ds 303 Js 12xxx4/25
Der Angeklagte kam nicht, weshalb Haftbefehl erlassen wurde
Fall 3: xxDs 303 Js 11xxx4/25
Der 27-jährige Angeklagte (aus der Strafhaft kommend) wurde wegen Handeltreibens mit BTM in JVA.
Ein involvierter JVA-Beamter soll die BTM (Papier getränktes synthetisches Cannabis) in die JVA geschmuggelt und an weitere Insassen übergeben haben.
Doch der Angeklagte wurde benommen, in seinem Haftraum, aufgefunden, auf seinem Bett lagen weitere BTM und bei der Haftraumkontrolle konnten weitere BTM sichergestellt werden.
Dafür wurde er, innerhalb der Haft, bereits „sanktioniert“. Er habe 2 Kinder. Der BZR enthielt 7 Eintragungen.
Der Angeklagte wurde in einem vorherigen Verfahren wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte: 1 Jahr ohne Bewährung zzgl. Kosten
Die Verteidigung beantragte: Im Ermessen des Gerichts
Urteil: 3 Monate + Kosten
Rechtlicher Hinweis: In allen Justizbeiträgen verzichten wir auf die vollständige Bekanntgabe von Aktenzeichen, Klarnamen der Prozessbeteiligten und Adressen von Örtlichkeiten!