Behördenversagen auf Ganze Linie

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… oder; Wenn der Besitzer gewechselt wird und Behörden schlicht versagen

[FPA SWN // Deutschland] (Vorabveröffentlichung – Änderungen sind jederzeit möglich)

Frau N. wandte sich an FPA SWN mit der Bitte um eine Veröffentlichung eines „Betrugs“. Dieser Bitte kommen wir mit dem nachstehenden Pressebericht nach.

Frau N. stellte sieben Alpakas bei einem Alpakaszüchter unter. Dieser Züchter beanspruchte sodann auf eine dreiste Art und Weise den Besitzanspruch auf die Tiere.
Beim vereinbarten Abholungstag verlangte dieser eine Unterstellforderung von 6.000 €. Ein erstes Gerichtsverfahren reduzierte diese auf nur noch 1.500 €.

Wie Frau N. weiter berichtete verstarben zwei der sieben Tiere auf bislang ungeklärten Gründen. Tierärztliche Berichte/ Dokumente hatte Frau N. bis Datum nie erhalten.

Unterschlagung

Der Scheinbesitzer gab 3 Tiere heraus und behielt zwei (Wert 3.000 €/ Tier) mit der Scheinbegründung des „Zurückhaltungsrechts.
Darauf folgte ein erneuter juristischer Krieg mit kriminellem Touch.

Denn der gegenerische Rechtsanwalt hatte in der Meditationsverhandlung am Rande erwähnt, die zwei unterschlagenen Tiere wurden zu einem anderen Besitzer verbracht.

Desaströser Gesundheitszustand

Frau N. recherchierte den Facebook-Account des Gauners, den sie auf Herausgabe verklagte, und sah in einem Video dass die unterschlagenen Tiere in einem katastrophalen gesundheitlichen Zustand waren. Das zuständige Veterinäramt schien sich ebenfalls nicht an geltendes Recht zu halten, da sie die Eigentumsinteressen von Frau N. missachteten und die Ermittlungspflichten ignorierten. Tatsächlich ist ein Veterinäramt gesetzlich verpflichtet, zum Wohl der Tiere, tätig zu werden.

Betrügerischer Rechtsanwalt und Veterinäramt unterschlagen Tiere

Es stellte sich dann infolge in der Phase der Organisation zur Umsetzung der im Mediationsverfahren geschlossenen Vereinbarung heraus, dass nicht der eigentliche Besitzer von Frau N.’s Tiere sondern vielmehr der Anwalt zusammen mit dem besagten Veterinäramt die Tiere wegbringen ließen. Und dies völlig frei jeder Achtung darüber, dass Frau N. als Eigentümerin hätte ihr Einverständnis dazu erst geben müssen.

Frau N. hatte die Vermutung, dass in diesem Fall, in der Gesamtschau etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Eigenartige Klausel

Da in der am Gericht geschlossenen Vereinbarung zudem eine Generalklausel (Verzicht weiterer Schadensforderungen) enthalten war, musste Frau N. nach ihrer Intuition (zu diesem Zeitpunkt noch) etwas anderes den Grund dieses Verhaltens liefern. Sie widersprach einzig aus einem Verdacht heraus dieser Vereinbarung.

Fehleinschätzung einer Rechtsanwältin

Die „eigenartige“ Anwältin von Frau N. fand dann heraus, dass die Stute ein Fohlen 2 Monate vor dem Meditationsverfahren geboren hatte. Doch komischer Weise schien sie nicht auf Frau N.’s Seite zu stehen. Sie fing an, Frau N., einreden zu wollen, dass Fohlen sei nicht Frau N.’s Eigentum. Frau N. recherchierte im BGB dass sie doch die rechtmäßige Eigentümerin des Fohlen sei.

Kanzlei und Gericht im Vorfeld einig?

Die erste Rechtsanwältin von Frau N. und der Chef der Anwältin hatten offenbar einen Deal mit der, seiner Zeit zuständigen, Richterin geschlossen.
Denn Frau N. schrieb uns, das zahlreiche Falschbehauptungen an die Richterin kommuniziert wurden die ein Urteil zu Ungunsten von Frau N. erst möglich machte.
Zudem sollte der PKH entzogen werden, so dass Frau N. auf die Verfahrenskosten sitzen bleiben würde.

Fazit

Dieser Vorfall lässt tief blicken. Justiz untergräbt Rechtsansprüche, ja das rechtliche Gehör fällt mager aus.
Eine Anwaltskanzlei fällt dadurch negativ auf, dass ein Rechtsanwalt und das Veterinäramt willkürlich entscheiden wo Tiere leben sollen und am Ende bleibt eine Besitzerin auf einige Kosten sitzen und fühlt sich in Stich gelassen. Solche Fälle sind tatsächlich nicht einzigartig im Bundesgebiet.

Dieser Fall gewährt einen Einblick darin, wie massiv Behörden geltendes Recht brechen, wie Anwälte kommerzielle Interessen voranstellen und wie Justizbehörden Fehlentscheidungen ohne sorgfältige Sachverhaltsprüfungen abwickeln.

Hinweis: In diesem Artikel findet keine Rechtsberatung statt!