Dritter Verhandlungstag

[FPA SWN am Landgericht Augsburg]Weitere Artikel zu diesem Thema: „Prozessauftakt“ | „Zweiter Verhandlungstag

Am heutigen dritten Prozesstag verlas der vorsitzende Richter zunächst eine Erklärung darüber, dass die Außenanzeige am zweiten Prozesstag offenbar nicht richtig funktionierte.
I.d.R wird immer angezeigt, ob eine Sitzung „Öffentlich“ oder „Nicht öffentlich“ sei, dies sei am Zweiten Verhandlungstag nicht der Fall gewesen sein.

Auch verlas der vorsitzende Richter ein ärztliches Attest, wonach ein Zeuge aus massive Krankheit nicht in der Lage sei, eine adäquate Zeugenaussage zu leisten.

Zeugenaufrufe

Mehrere Polizeibeamte’innen waren primärer Gegenstand am heutigen Verhandlungstag.

Die Polizeibeamten’innen erklärten, in ihrer jeweiligen Erzählung, der Angeklagte sei „nicht fluchtartig“ umhergefahren, sondern eher normal, als würde er keine polizeiliche Verfolgung vermuten.
Die eingerichteten polizeilichen Straßensperren erzeugten beim Angeklagten, nicht nachvollziehbare, Fahrmanöver, sodass er schließlich am Ende am Festnahmeort anzutreffen war.

Dort soll er, laut Polizeiaussagen, versucht haben, sich hinter einem Sattelschlepper zu verstecken, um als „normaler Bürger“ zu wirken.
Als die zivilen Einsatzkräfte auf das Firmengelände eintrafen, sich „aufrüsteten“ und sich positionieren, konnte unter dem Sattelschlepper beobachtet werden, wie der Angeklagte das Fahrzeug verließ und sich in Sichtweite der Beamten bewegte. Da die Beamten, so sagten diese in ihrer Zeugenaussage, nicht abschätzen konnten, ob der Angeklagte mit einer „Schusswaffe“ in Erscheinung treten würde, richteten sie ihrerseits die Schusswaffen auf ihn.

Der Angeklagte ließ sich, das sagten alle befragten Polizeibeamten’innen, widerstandslos festnehmen.
Ihm wurde eröffnet, er stünde im dringenden Tatverdacht, etwas mit den Schüssen zu tun zu haben. Der Angeklagte soll mehrfach gesagt haben, er kann sich an die Tat nicht erinnern, er habe einen „Blackout„.

Auch sagten die polizeilichen Zeugen übereinstimmend aus, der Angeklagte soll „ruhig“ gewesen sein, als wäre nichts passiert. Auch hieß es, er soll „Emotionslos“ gewirkt haben.

Fast alle polizeilichen Zeugen zeigten auf einem „Monitor„, wo eine Übersichtskarte angezeigt war, wie sie zum Tatort fuhren, wie sie den Angeklagten verfolgten, und wo die besagten Straßensperren eingerichtet waren.

Auch soll der Angeklagte „willkürlich“ durch die Orte „Langweid„, „Langweid-Foret“ und „Stettenhofen“ gefahren sein. Sogar in der Nähe der neuen JVA „Gablingen“ soll gefahren sein, als er zurück nach Langweid fuhr.

Auch wurden im Rahmen der Zeugenvernehmung Bilder der Täterwohnung gezeigt worden sein. Im Arbeitszimmer sollen sich diverse Waffen, ein Teleskopschlagstock, eine Machete u.v.m entdeckt und sichergestellt worden sein.

Auch ein Bett soll im Arbeitszimmer gestanden haben, wo die Funde zu Fotodokumentationszwecken abgelegt wurden. Es gibt Mutmaßungen, dass der Angeklagte und dessen Frau in getrennten Zimmern schliefen.

Seine Frau, im Übrigen, soll gesagt haben, es sei nicht gut gewesen, dass der Angeklagte verhaftet wurde. Das Gericht ließ die Bedeutung offen.

Gerichtssaal war voll

Der Saal „EG 101“ (Schwurgericht) war heute, bis auf wenige Plätze, voll. Dieser Fall scheint nicht nur Bürger’innen und Presse zu interessieren, sondern auch Schüler’innen / Studenten’innen.
Schauprozesse einer großen Strafkammer ziehen im Allgemeinen viele Schaulustige und Medien an.