19. 07.2024 – Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Mit kurzer Verspätung verlas der Vertreter der Anklage sein Plädoyer und beantragte die lebenslange Freiheitsstrafe und die besondere Schwere der Schuld zu erkennen.
Dabei ging der Staatsanwalt abermals tief in die Details der Tat, auf die Zeugenaussagen, auf die Gutachten ein und beschrieb sehr ausführlich, warum kein anderes Ergebnis zu vertreten sei.
Unter anderem sprach vieles gegen den „Blackout“/ „psychische Entgleisung“ des Angeklagten, Gerhard Berger (65). Sondern es sprach sehr viel für eine bewusste und gewollte Gewalttat mit der Absicht Menschen zu töten, um die Nachbarschaftsstreitigkeiten ein für alle Mal zu beenden. Selbstjustiz!
Der Verteidiger versuchte, das Gutachten, welches zu Gunsten des Angeklagten angefertigt wurde, vorzubringen, warum der Angeklagte statt Strafhaft in eine Psychiatrie untergebracht werden sollte, und aus „Affekt“ gehandelt haben solle. Doch das Gutachten der Verteidigung fand weder bei der Anklagevertretung, bei der Nebenklage noch bei der Strafkammer Anklang. Eher das Gegenteil war hier der Fall. Das Gutachten wurde als „Gefälligkeitsgutachten“ für unseriös und nichtig erachtet, auch weil die Gutachterin mit fragwürdigen Methoden und Tests den Angeklagten helfen wollte, sie aber die Auswertung der Tests nicht verstanden hatte und sich bei der gerichtlichen Einvernahme selbst widersprach und auf fachlich orientierte Fragen keine Antworten wusste.
Der Vorsitzende Richter vertagte auf den 26.07.2024 zur Urteilsverkündung. Das jeweilige Plädoyer dauerte über eine Stunde!
26.07.2024 – IM NAMEN DES VOLKES
Der Vorsitzende Richter verkündete, kurz nach 11 Uhr, das Urteil und erklärte den Angeklagten wegen dreifachen Mordes (u.a.) für schuldig und verhängte die lebenslange Freiheitsstrafe und erkannte auf die besondere Schwere der Schuld.
Damit trat das ein, was Prozessbeobachter, Angehörige und Nebenkläger erwartet hatte. In einer knapp einstündigen Verlesung führte der Vorsitzende Richter die Urteilsbegründung aus. Dabei ging es erneut in tiefen Details der Taten, jedoch eher zusammenfassend als ausführlich. Von etwa 11:10 bis 11:25 Uhr unterbracht der Richter die Sitzung, und adressierte an den Angeklagten, ein Signal an die Geschädigten und Hinterbliebenen der Opfer zu senden und sich zu überlegen, das Urteil anzunehmen.
Doch nichts der Gleichen unternahm der Angeklagte und ließ lediglich über seinen Verteidiger mitteilen, das Urteil nicht anzunehmen. Nun muss der BGH darüber entscheiden. Die Nebenklagevertreterinnen sagten, dass der BGH die Revision nicht zulassen würde. Auch der Verteidiger sagte, dass die Revision keinen Erfolg haben werde, und Gerhard Berger (65, verurteilter Mörder) das auch wisse. Die Chance, dass eine Revision angenommen werde, liege bei 2-3 %, so der Verteidiger.
Bilder vom 19.07.2024 und 26.07.2024