Burschis Anzeige wird fallen gelassen

[FPA SWN | OHS r.d.W.] • Artikel nicht abschließend!

Da staunten selbst wir nicht schlecht.

Erst musste sich „Burschi“ wegen einer Körperverletzung verantworten (wie hier in diesem Artikel ausgeführt: Artikel lesen), und jetzt stellt die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Täter ein, da dieser 12 weitere anhängige Strafverfahren habe und, laut Amtsschreiben, „psychisch krank“ sei.

Doch im Schriftsatz erklärt die Staatsanwaltschaft, sämtliche anhängige Verfahren einzustellen.

Merkwürdigkeiten

Burschi wurde wegen Körperverletzung angeklagt, weil er als „Türsteher“ in der Brez’n einen Mann etwas unsanft aus dem Lokal gebeten hat. Der Mann soll eine metallischen Gegenstand (Messer?) gezückt haben. Das war alles auf dem Überwachungsvideo zu sehen. Doch im Prozess kam heraus, dieses Videomaterial gibt es nicht mehr. Weder bei Gericht, in den Akten noch bei der Polizei.

Dabei ist anzumerken: Die Polizei hat das entlastende Beweisvideo der Justiz zugestellt. Das Video existiert einfach nicht mehr bei der Justiz. Was ist also passiert?

Und dieser Mann hat sich in zwölf Fällen selbst strafbar gemacht, aber die Justiz stellt nun alle Verfahren ein, und argumentiert so, wie es weiter unten auf dem Screenshot zu sehen ist.

Rechtsbeugung von der Staatsanwaltschaft?

Die Justiz ist eigentlich verpflichtet, jede angezeigte Straftat zu verfolgen, auch wenn der Täter am Ende vermindert oder ganz schuldunfähig sein soll. Dafür müsste ein Richter hierauf erkennen und entsprechende Maßnahmen anordnen. Beispielsweise die Zwangsunterbringung in eine Psychiatrie. Strafverfolgungsbehörden scheinen in diesem komplexen Fall offenbar willkürlich zu befinden, dass der Beschuldigte Faisal M. psychisch krank sei und nach der Rechtsvorschrift § 20 schuldunfähig sein soll. Da geht also ein Täter unbestraft seine Wege und begeht vermutlich dieselben, ähnliche oder andere Delikte. So schaut die Justiz also „vorsätzlich“ weg, um sich die mühsame Arbeit zu ersparen?

Diese und weitere Fragen werden wir mit dem Vizepräsidenten am Landgericht Augsburg nachgehen.

Wie soll Recht funktionieren, wenn die Justiz Verfahren nach Gutdünken einstellt?

Die Justiz funktioniert, in vielen Fällen, aber sie scheint auch Lücken zu haben, wo sie nicht funktioniert. Ein, psychisch kranker, Mann begeht 12 Straftaten – Alle 12 Verfahren werden eingestellt.

Ein Mann, Burschi, begeht keine Straftat, sondern setzt Hausrecht durch, weil vier Männer in einem Lokal für Ärger sorgten und einer Frauen belästigt hatte.
Dafür wurde Burschi wegen Körperverletzung angezeigt, angeklagt und am Ende wurde das Verfahren eingestellt, wobei die Vertretung der Anklage „Bußgeld“ forderte – also dass Burschi eine Strafe hätte zahlen sollen, womit die Richterin aber nicht einverstanden war.

Sicherlich, solche Prozesse werden nach Einzelfällen entschieden, aber so ganz fair scheint die bayerische Justiz dabei nicht immer zu sein. Wenn schon Beweismittel verschwinden, worauf bezieht sich dann die Anklage? Wenn Zeugen selbst nicht erscheinen, weil der eine untergetaucht sein soll, der andere selbst in Untersuchungshaft sitzt. Wie kann so ein Prozess überhaupt erst zugelassen werden? Gerichtsprozesse sind immerhin kein billiges Unterfangen, kosten viel Geld und Zeit. Da sind solche Fehler nicht gerade förderlich. Ein Glück, dass die Richterin hier erkannt hatte, dass aus der Geschichte nichts zu gewinnen war, und anregte, das Verfahren gegen Burschi einzustellen.

Bleibt also die Frage offen, warum ein psychisch kranker Straftäter straffrei seine Wege gehen darf und angeblich noch nicht einmal eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ darstellen soll, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, wenn gegen ihn sogar ein Körperverletzungsdelikt vorlag.

Dabei erschlich Faisal M. Leistungen (offenbar Fahren ohne Fahrschein), beging Hausfriedensbrüche, Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung = und all diese Delikte sollen von Seiten der Justiz ohne Konsequenzen bleiben?

Da scheint etwas nicht stimmig zu sein, in der komplizierten und komplexen Rechtsordnung und all ihre Rechtsvorschriften.