[FPA SWN am Landgericht Augsburg] | Mehr zu diesem Thema: Zweiter Verhandlungstag | So hat sich es sich zugetragen | Dritter Verhandlungstag
Unter dem Aktenzeichen 4 KS 401 JS 125754/23 eröffnete das Landgericht Augsburg die Verhandlung gegen den 64-Jährigen G. Berger aus Langweid.
Der, 1954, in Wertingen geborene Angeklagte soll im Sommer 2023 drei Menschen erschossen und mindestens drei weitere schwer verletzt haben.
Mit einer Beretta 92 Combat (Cal. 9 mm) habe der Angeklagte auf seine arglosen „Nachbarn“ in der Schubertstraße (Langweid) gewartet, dabei soll er sich versteckt haben.
Als seine Opfer am Abend nach Hause kamen und vor ihrer Wohnungstür standen, soll B. aus seinem Versteck hervorgekommen und die tödlichen Schüsse abgegeben haben.
Danach sei er mit seinem Auto zum zweiten Tatort gefahren und soll dort, durch die Wohnungstür (der Familie N.), geschossen haben, wobei die beiden Opfer schwer verletzt wurden.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte bei der Tatbegehung „Gehörschutz“ getragen und soll zum vierten Opfer, auf dessen Frage was er da mache, gesagt haben „Das wirst du schon noch sehen“.
Vorausgegangen soll ein langanhaltender Nachbarschaftsstreit dem Angeklagten Anlass gegeben haben, seine unliebsamen Nachbarn loszuwerden. Laut Anklageschrift kam die Tötungsabsicht, als sein unmittelbarer Nachbar eine Anzeige gegen den Angeklagten erstatten wollte, da die Polizei die Ehefrau des Angeklagten bat, den Angeklagten zu informieren, er möge sich bei der Polizei Gersthofen melden.
Der Angeklagte soll seiner Frau gesagt haben, das sehe er nicht ein. Der Angeklagte B. hatte zwei Magazine für seine Schusswaffe.
Um 19:35 Uhr am Tattag hatte der Angeklagte erstmalig Sichtkontakt mit der alarmierten Polizei, um 19:45 Uhr am Tattag wurde er verhaftet. Dabei soll er sich hinter einem „LKW“ versteckt haben.
Der beantragte Haftbefehl wurde am 28.07.2023 von der Staatsanwaltschaft beantragt und am 29.07.2023 kam der Angeklagte in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Gablingen.
Am 20.12.2023 erfolgte die Anklageschrift, wobei es, aufgrund eines EDV Fehler, zu einem Datumsirrtum kam, wie der Vorsitzende Richter feststellte.
Es wurden insgesamt 14 Prozesstage terminiert.