Fünfter Verhandlungstag

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Zu: 4k 401 Js 125754/23 LG-A

H.N. war der erste Zeuge am heutigen Verhandlungstag. Der 79-Jährige wurde vom Vorsitzenden Richter gefragt, was im Vorfeld der Tat geschehen sei, dabei ging es um die Nachbarschaftsstreitigkeiten. Der Staatsanwalt griff ein, indem er sagte, sollten „Beleidigungen“ gefallen sein, möge der Zeuge diese klar wiedergeben, passieren würde aufgrund der Verjährung nichts mehr.

Sodann schilderte H.N., dass G.B. ihn bei beinahe jeden Aufeinandertreffen als „Arschloch“ betitelte. Die Beleidigungen fielen wechselseitig. G.B. soll auch, so N. weiter, Herr H. und ihn selbst mehrfach gedroht haben.

Am Tattag haben N. und dessen Frau den Tag miteinander verbracht. Als es zu den Schüssen durch B. kam, befand sich Herr N. in der Küche und seine Frau auf dem WC. Herr N. hörte dreimal einen Knall und fand seine Frau auf dem Boden wieder, berichtete der Zeuge. Zu dieser Zeit soll sie bereits keinen Puls mehr gehabt haben.

Frau B. soll die angelehnte Tür der Eheleute N. aufgedrückt haben und soll dann gesagt haben „Nicht du auch noch T.“. Damit meinte sie, dass sie zu diesem Zeitpunkt das dritte Opfer vom Angeklagten wurde.

Die Ehe der Fam. B. war zerrüttet

Zeugen sagten, dass bekannt war, dass die Eheleute B. schon lange nicht mehr „glücklich“ verheiratet waren. Die Ehe hielt aus rein wirtschaftlichen Interessen, da beide wenig Rente bezogen. Auch soll es in der Wohnung der Fam. B. des Öfteren Streitigkeiten gegeben haben.

Die Frau vom Angeklagten besuchte den Angeklagten nicht ein einziges Mal, seit der in der Untersuchungshaft sitze.

Der Angeklagte zeigte zu Beginn der ersten Zeugenaussage keine „Emotionen“, im weiteren Verlauf schüttelte er den Kopf und „grinste“ hin und wieder. Mutmaßlich, um die Aussagen zu dementieren.

Der Angeklagte soll aber schon im nachbarschaftlichen Streit mit der Fam. H. gewesen sein, das hatten die Vermieter im Vorfeld nicht erwähnt, da die Ehel. N. sonst nicht eingezogen wären.
Auch während die Fam. H. und die Fam. N. nunmehr im Streit mit Herrn B. waren, wollten die Vermieter nichts davon wissen. Auch anwaltliche Schreiben des Mietervereins sollen wirkungslos gewesen sein, Ruhe einkehren zu lassen.

Zeuge N. sagte zudem, er und seine Frau waren an eine friedliche Hausgemeinschaft interessiert und waren stets offen für gemeinsame Gespräche, die aber vom Angeklagten abgelehnt wurden.

Opfer H. und Angeklagter griffen sich tätlich an

Der 79-Jährige schilderte, dass der Angeklagte und das Opfer H. sich „geschlagen“ haben sollen. Auch die Ehefrau N. bekam einen Schlag ab, der dem Zeugen galt.

„Kann nicht mehr richtig schlafen“

Nach der brutalen Tat lebt der 79-Jährige in der Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Frau bis zum Tattag bewohnte, und kann kaum richtig schlafen. Manchmal wache er auf, da er die grausamen Bilder vor Augen habe. Dies wird später von dessen Sohn S.N. bestätigt. H.N. und seine Ehefrau T.N. bildeten ein „Team“, so der 79-Jährige, sie ergänzten sich seit über 45 Jahren Ehe in vielerlei Alltagsdingen. Niemand der Prozessbeteiligten hatte Zweifel an die Schwere des Verlusts.

Von Waffenbesitz nichts gewusst

Weder die Opfer H., noch Fam. N. noch die Ehefrau B. wussten vom Waffenbesitz des Angeklagten. N. wurde von einer ihm fremden Person beim Einkaufen, in einem Penny Markt, angesprochen, ob er im Haus wohne, wo auch der Angeklagte wohne. Dies bejahte Herr N., worauf die unbekannte Person gesagt haben soll, man möge aufpassen, der Angeklagte B. habe Waffen.

Wer war der Aggressor?

Staatsanwalt Junggeburth wollte vom Zeugen N. wissen, wer der wesentliche Initiator der Streitigkeiten war und in welche Häufigkeiten es zu Streitigkeiten kam.
Der 79-Jährige gab an, dass der Angeklagte bei jeder sich bietenden Gelegenheit den verbalen Angriff startete, es bedarf keine vorangegangenen Auslöser. N. protokollierte diverse Vorfälle und meldete dies an die Polizei Gersthofen, die mehr als oft zu den Mietparteien gerufen wurden, um die Streitigkeiten zu schlichten.

Zu Beginn, als Fam. N. einzog, soll es rund 8 Wochen lang gut gelaufen sein. Doch der Angeklagte sollte auch der Fam. N. seine Sichtweise als „Hausmeister“ durchsetzen, indem er ihnen darüber Vorschriften machte, wann und wie die Abfalltonnen herauszustellen waren. Oder wie laut sie sich auf der Terrasse unterhalten dürfen, und auch in anderen Lebensbereichen wollte B. der Bestimmer sein.

Zeugenaussage von S.N. (Sohn von H.N.)

S.N. sagte aus, er kenne den Angeklagten vom einmaligen Sehen, ansonsten vom Hörensagen seiner Eltern. Am Tattag habe der Angeklagte zweimal geklingelt, eigentlich ein Erkennungszeichen bekannter Personen. Er rechnete mit einem spontanen Besuch seiner Eltern, nicht aber mit dem Angeklagten. Auf dem Zwischenabsatz der Treppen erkannte S.N. den Angeklagten schließlich und fragte, als B. die Waffe zog, was das nun werden solle. Darauf antwortete der Angeklagte, das würde er, S.N., schon noch sehen. S.N. eilte in seine Wohnung, sodann haben er und seine Lebensgefährtin die Wohnungstüre von innen zugedrückt, um ein Eindringen des Angeklagten zu verhindern. Die jeweilige Position des Zeugen S.N. und seiner Freundin J.D. sei es zu verdanken, dass niemand lebensgefährlich verletzt wurde. S.N. erlitt einen Streifschuss, seine Lebensgefährtin eine schwerere Schussverletzung.

S.N. beschrieb die Schussverletzung mit einer Länge von ca. 10 cm und etwa 1 cm Breite. Ein Notaufnahmearzt ergänzte die Tiefe mit 1 cm. Die Wunde wurde von der Polizei erstversorgt, beide bekamen Schmerzmittel. Eine Zeugin (Psychologin) riet alle Opfer zu Therapien. N. Sen. und N. Jun. lehnten dies jeweils ab, Frau D. lehnte dies ebenfalls ab.

Die Schusswunde an S.N. vernarbte nach zwei Monaten, so die Aussage des Zeugen.

S.N. wurde in den Nachbarschaftsstreit involviert, als er mit den Kindern Ball spielte, und der Ball auf das Garagendach des Anwesens in der Schubertstraße landete. Mit Stein’chen versuchte S.N. den Ball in Bewegung zu bringen, mit der Absicht, dieser würde vom Garagendach herunterrollen. B. soll behauptet haben, Stein’chen sollen sein Fenster getroffen habe, und soll S.N. beleidigt haben.

Auch sagte S.N., B. soll mit der Auslöschung der Familien H. und N. gedroht haben.

5 Zeugen wurden geladen

Das Gericht lud fünf Zeugen für diesen Verhandlungstag, und die Aussagen deckten/ ergänzten sich und zeigen im Grunde auf, was seit Prozessauftakt bislang bekannt wurde.
So wird der Angeklagte als „aggressiv“ beschrieben, der ohne jeden Anlass dazu neigte, Streit zu suchen, mit unhaltbaren Vorwürfen. Er soll sich zudem als „Hausmeister“ aufgespielt haben, um den anderen Hausbewohnern „Vorschriften“ darüberzumachen, wie seine Vorstellungen nach, ein Zusammenleben aussehen solle.

Am Montag, 13.05.2024 geht es am Landgericht Augsburg weiter. Dann ist es der sechste Verhandlungstag.