Gino widerruft Einlassungen

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G.F. widerruft frühere Einlassungen im laufenden Mordprozess

Im laufenden Mordprozess vor dem Landgericht rückte am Verhandlungstag erneut der Mitangeklagte G.F. in den Mittelpunkt. Nachdem sich das Gericht über mehrere Stunden mit dessen bisherigen Angaben, seinem Verhältnis zu C.S. sowie den Ermittlungen der Kriminalpolizei befasst hatte, kam es zum wohl bedeutendsten Moment des Tages: G.F. widerrief seine bisherigen Einlassungen.


Widersprüche und offene Fragen im Fokus

Bereits zu Beginn der Verhandlung beschäftigte sich das Gericht erneut mit Widersprüchen und offenen Fragen rund um G.F. Seine bisherigen Aussagen wurden aufgegriffen und einzelne Punkte nochmals hinterfragt. Dabei standen insbesondere seine Kontakte zu C.S., sein Verhalten am Tattag sowie frühere Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden im Fokus.


Polizei versuchte G.F. zur Aussage zu bewegen

Zeugen aus dem Kreis der Ermittler schilderten zudem die Bemühungen der Polizei, G.F. zu einer umfassenden Aussage zu bewegen. Nach Angaben des Ermittlers C.W. seien ihm bereits früh die Hintergründe seiner Inhaftierung erläutert worden. Auch habe man ihm verschiedene Möglichkeiten zum Schutz seiner Angehörigen aufgezeigt, nachdem G.F. eine Gefährdung seiner Geschwister befürchtet habe. Trotz mehrerer Gespräche und entsprechender Angebote habe er letztlich keine Aussage gemacht und bei seiner Verweigerungshaltung verharrt.


Durchsuchung: Schwarze Kleidung ohne belastende Erkenntnisse

Weitere Zeugen berichteten über die Durchsuchung des von G.F. genutzten Zimmers. Dabei ging es unter anderem um schwarze Kleidungsstücke, die aus Sicht der Ermittler potenziell von Bedeutung hätten sein können. Während sich ein Polizeibeamter an entsprechende Funde nicht erinnern konnte, schilderte eine Kriminalbeamtin das Auffinden einer schwarzen Cap und einer schwarzen Jeans. Konkrete belastende Erkenntnisse ergaben sich aus den Zeugenaussagen jedoch nicht.


Nachmittag: Erneute Befragung und Kommunikationsinhalte

Auch nach der Mittagspause kehrte das Gericht mehrfach zu G.F. zurück. Fragen zu früheren Angaben wurden erneut gestellt, nachdem einzelne Antworten weiterhin als unklar bewertet wurden.

Im weiteren Verlauf befasste sich das Gericht mit Kommunikationsinhalten aus dem Umfeld der Beteiligten. Dabei wurden Chatnachrichten sowie Audiomitschnitte thematisiert. Unter anderem wurde ein rund 38-minütiges Telefonat zwischen C.S. und der Tochter der Getöteten abgespielt. Nach Darstellung der Verfahrensbeteiligten enthielt das Gespräch zahlreiche manipulative und bedrohlich wirkende Aussagen.


Paukenschlag zum Schluss: G.F. widerruft seine Einlassungen

Den Schlusspunkt des Verhandlungstages setzte schließlich eine Erklärung von erheblicher Tragweite: G.F. widerrief seine bisherigen Einlassungen vollständig.

Mit dem Widerruf seiner bisherigen Einlassungen setzt G.F. kurz vor dem Abschluss des Verfahrens noch einmal ein deutliches Zeichen. Die Beweisaufnahme ist inzwischen geschlossen; am 11. Juni stehen die Plädoyers auf dem Programm. Damit fällt die Erklärung in eine Phase, in der die Verfahrensbeteiligten ihre abschließenden Bewertungen der gewonnenen Erkenntnisse vornehmen. Ob und in welchem Umfang der Widerruf in den Schlussvorträgen aufgegriffen wird, dürfte sich bereits in der kommenden Sitzung zeigen.