Prozesstag 8 | Landgericht

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Am Prozesstag, siebter Verhandlungstag, vom 16.05.2024 waren wir nicht zugegen, dafür sind wir es am achten Verhandlungstag.


Der Angeklagte Berger wurde um 09:05 Uhr aus der Haftzelle des Gerichtsgebäudes in den Sitzungssaal geführt, um 09:10 Uhr setzte der Vorsitzende Richter den 8. Prozesstag fort.

Gleich zu Beginn verlas der Vorsitzende Richter einen Beschluss, mit Blick auf die Selbstleseverfahren und führte auch aus, dass drei Zeugen inzwischen verstorben seien.
Auch verlas der Vorsitzende Richter eine Tabelle für das Selbstleseverfahren vor.

Bis zum Tattag galt der Angeklagte Berger als „nicht vorbestraft“ und bei der Festnahme war er nicht alkoholisiert.

Der Vorsitzende Richter verlas einen Brief, den die Ehefrau Berger an seinen Mann schrieb, der aber beschlagnahmt wurde, auszugsweise vor. Darin schilderte sie, dass sie die alten Zeiten vermisse und sie nun eine kleinere, aber schöne, neue Wohnung habe und sie wolle nicht, dass er ihr antworte oder Geld schicke. Sie sei wütend auf ihn, wegen seiner Tat und die Streitereien in der Vergangenheit, aber auch traurig und enttäuscht.

Sie wolle auch nicht vor Gericht aussagen, und wünsche ihm alles Gute. Auch wolle sie das weitere Leben ohne ihn führen.

Im Anschluss ging der Vorsitzende Richter auf ein psychologisches Gutachten ein. Darin beschrieb der Angeklagte sein bisheriges Leben, wobei das Elternhaus schwierig und gewaltvoll gewesen sein soll. Besonders einer der Berger Brüder und der Vater sollen handgreiflich gewesen sein, einer soll sogar versucht haben, einen anderen zu überfahren.

Der Angeklagte schloss die Hauptschule ohne QA ab und begann danach auch keine Ausbildung, sondern arbeitete in verschiedene Firmen, zuletzt bei Sonepar.
Dort lernte er seine Affäre und zweite Ehefrau kennen. Er trauert der ersten Ehe nach, die als „herzlich“ beschrieben wurde, während er die zweite Ehe als „kaltherzig“ und als „Zweckbeziehung“, wegen der Rente, bewertete. Auch soll seine jetzige Ehefrau daran schuld sein, dass es zu Hause immer wieder Streitigkeiten gab, wegen „Kleinigkeiten“. Auch sei er darüber verbittert gewesen, dass seine Ehefrau nicht zu ihm hielt, als der Angeklagte Streitigkeiten mit den Nachbarn hatten. Er fühlte sich von seiner Gattin in Stich gelassen.

Auch geht aus der Anamnese hervor, dass der Angeklagte bereits 3 Herzinfarkte erlitten haben soll; den ersten 1991, den zweiten 2001 und den dritten 2003. Seit 2012 habe er einen Herzschrittmacher und trage künstliche Linsen, wegen des grauen Starr.

In seiner Jugend will er sich auch ein Tattoo haben stechen lassen, mit dem Motiv eines Kreuzes und einem Sonnenuntergang. Auf Nachfrage gäbe es keine besondere Bedeutung hierfür, und er sei auch nicht religiös.

Er bedaure den Verlust seines Lebensstandards und der Geldlosigkeit, empfinde Traurigkeit darüber, was ihm seine Frau geschrieben habe. In einem anderen Atemzug wiederholte er, dass er zu Hause nie Ruhe hatte, er immer hinausgehen musste, da seine Frau Stress gemacht haben soll.

Auf die Frage, wie es ihm in der Haft ergehe, antwortete der Angeklagte, er versuche sich in der Haft anzupassen.
Jedoch wollte er keine Fragen der Nebenklage beantworten.

Sitzungssaal war heute, vom öffentlichen Publikum, nicht stark besucht, und der Verhandlungstag endete gegen 10:30 Uhr.