Vierter Verhandlungstag

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Zu: 4k 401 Js 125754/23 LG-A

Der Angeklagte G.B. wurde um kurz nach 9:00 Uhr in den Gerichtssaal geführt. Wie üblich trug er dabei Hand- und Fußfesseln. Der Verteidiger begrüßte den Angeklagten und sprach kurz mit ihm, bevor der vorsitzende Richter Bernhard den Saal betrat, um die unterbrochene Verhandlung fortzusetzen.

Ein Kriminalbeamter der Spurensicherung zeigte, per HDMI Kabel mit dem Gerichtsfernseher verbunden, auf seinem Dienstnotebook sog. 360° Aufnahmen der beiden Tatorte (Schubertstr.1 und Hochvogelstr. 1 in Langweid) worauf neben den Einschusslöcher auch die getöteten Personen zu sehen waren. Der Kriminalbeamte beschrieb auch das gesehene weitgehend detailliert und nachvollziehbar.

Der Angeklagte schaute gelegentlich auf den Fernseher, nahm diese verhältnismäßig kühl zur Kenntnis. Aber es schien ihn innerlich berührt zu haben, zu sehen, was er an diesen verhängnisvollen Tag angerichtet hatte. Auch erklärte der Kriminalbeamte Auffindesituationen von Waffen, Munition, Magazine.

Der Angeklagte besaß insgesamt 18 kg Munition für seine legalen Schusswaffen. Am Tattag hatte er die Tatwaffe (Beretta), mit Wechsellader und ca. 30 Schuss, sowie seine Smith & Wesson dabei.

An der Tatwaffe, Beretta 92 Combat, Blutanhaftungen befunden haben. An den „Socken“ des Angeklagten soll sich Blutanhaftungen befunden haben. Die Jeanshose samt Patronen, Ausweis, Schlüssel, Bargeld wurde sichergestellt.

Die zweite Zeugin, Kriminalpolizistin, trug Vermessungen vor (Einschusshöhen, Einschlagpunkte der Projektile etc.) und Schussverletzungen der getöteten Personen.

Eine Bodycam-Aufnahme wurde abgespielt. Zu hören war unter anderem, wie der Angeklagte sich zu den Taten äußerte, aber auch wie er ein Opfer beschuldigte, ihn mit dem Leben gedroht zu haben. Dem Angeklagten wurde, so zeigte es die Bodycam, mehrfach mitgeteilt, dass er sich zur Sache nicht äußern müsse, und wie es weiter gehen werde.

Der Angeklagte erklärte sich mit der Einziehung und Vernichtung aller beschlagnahmten Waffen samt Zubehör und Munition einverstanden.

Auch die Bodycam-Aufnahme zeigte eine bewegende, nervöse, Haltung des Angeklagten, vor allem als er über seine demenzkranke Frau sprach. Insgesamt war zu erkennen, dass der Angeklagte am Tattag äußerst mitteilungsfreudig gegenüber der Polizei war.